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1. Teil 1 - S. 150

1915 - Berlin : Heymann
\do Raimund Köhler letzteren, endlich die Seeschiffahrtszeichen der Gesetzgebung und Beauf- sichtigung des Reiches. Die wasserbauarbeiten sind vorwiegend Sache der Einzelstaaten. Die Entwickelung der deutschen Seeschiffahrt in den letzten Jahrzehnten zeigen folgende Zahlen: ¡m Gesamtzahl Rauminhalt . . der im deutschen Küstengebiet ein- und aus- mit einem Rauminhalt von 3a{,re geladenen Handelsschiffe Dampfer (875 87 558 (2 722 7(0 Reg.t.*) (7 (89 7 (82 06s Reg.t. ly08 2(5(34 54 524 889 „ „ (39 059 4« 696 O48 „ „ Ha. Don einem Postwesen iln modernen Sinne, d. h. einer dem all- gemeinen Publikum gegen Entrichtung bestimmter Gebühren zur Verfügung stehenden Einrichtung für die Beförderung von Nachrichten, Personen und Gütern, kann man erst in der neueren Zeit sprechen. Meist befindet sich die Postverwaltung von vornherein in den fänden des Staates. Nur im heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde das Postwesen von Anfang an als erbliches Reichslehen der Familie von Taxis übertragen: 1(545 wurde Graf Leonhard von Taxis durch Karl V. zum erblichen General- postmeister ernannt. Einige Landesfürsten aber beanspruchten das Post- regal für sich, richteten eigene Landesposten ein und wußten ihre Einsprüche gegenüber der Taxisschen Post aufrechtzuerhalten. Zm Jahre 486? ging das Taxissche Postwesen gegen eine Entschädigung von drei Millionen Talern auf Preußen über. Nach der deutschen Reichsverfassung (Artikel 48) wird das Postwesen für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches als einheitliche Staatsverkehrs- anstalt verwaltet. Ausgenommen sind hiervon Bayern und Württemberg. Diese Teilung des deutschen Postwesens in drei Verwaltungen wird bei Württemberg weniger empfunden, seitdem dieser Staat keine eignen Post- wertzeichen mehr ausgibt. Oberste Behörde der deutschen Reichspostverwaltung ist das Reichs- postamt mit einem Staatssekretär an der Spitze. Zhm unterstehen als höhere Provinzialbehörden die Oberpostdirektionen, deren es 4( im Reichspostgebiet gibt (Bayern und Württemberg nicht mitgerechnet). Sie sind den örtlichen Postdienststellen (Postämtern, Bahnpostämtern, Post- agenturen, Posthilfsstellen) ihres Bezirks unmittelbar vorgesetzt. Seit (876 ist mit der Postverwaltung die Telegraphenverwaltung vereinigt. Der Telegraphen- und Fernsprechbetrieb wird meistens durch die Postanstalten mit versehen; auch die selbständigen Telegraphen- und Fernsprechämter sind den Oberpostdirektionen untergeordnet. Der wichtigste Geschäftszweig der Post ist heute noch die Beförderung von Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben). Daneben gewinnt der pakeiverkehr eine immer steigende volkswirtschaftliche Bedeutung (dank dem billigen 50 Pf.-Porto für Fünf- Ailo-Pakete). Dagegen geht der Personenpostverkehr immer mehr zurück; ') ( Registerton ----- 2,83(5 cbm.
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