Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bürgerkunde - S. 58

1912 - Stuttgart : Holland & Josenhans
58 C. Deutsche Gesetze und Einrichtungen. daß dieselben Posten in Einnahme und Ausgabe mehrmals vor- kommen können. Klein ist das Reichsvermögen: Kriegs- schatz, Eisenbahnen im Reichsland, im übrigen Verwaltungs- gebäude, Kasernen, Festungen, Kriegsschiffe und was sonst da- mit zusammenhängt. Das erklärt sich aber einfach aus dem Werden des Reichs und seinen ganz besonderen Aufgaben. Die R e i ch s s ch u l d wird bald 5 Milliarden erreicht haben. Sie besteht in der Hauptsache aus Reichsanleihen, dann aus lang- und kurzfristigen Schatzanweisungen; endlich sind die 120 Mil- lionen Reichskassenscheine auch als Reichsschulden anzusehen. Seit 1909 ist eine regelmäßige Tilgung der Reichsschuld vor- gesehen, was umsomehr nötig ist, als sie zum größten Teil nicht zu produktiven Zwecken gemacht wurde. So erfordert allein der S ch u l d e n d i e n st des Reichs alljährlich eine beträchtliche Summe. Die Einnahmen des Reichs stammen teils aus gewissen Verwaltungen, wie Eisenbahnen, Posten, Tele- graphen, Reichsbank, der größte Teil aus Reichs steuern und Zöllen, endlich aus Zuschüssen der Bundesstaaten, Ma- trik ul arbeit rüge genannt, welche nach der Bevölkerungs- ziffer geleistet werden müssen. Dagegen erhalten die Bundes- staaten aus der Branntiveinverbrauchsabgabe sog. Über- weisungen, die gegen die Matrikularbeiträge aufgerechnet werden. Steuern. Alle R e i ch s st e u e r n sind fast ausnahmslos indirekte Verbrauchs- und Verkehrsfteuern; sie bringen jährlich 1000—1100 Millionen ein. Daher gehören Salzsteuer (60 Millionen), Zuckersteuer (150 Millionen), Branntwein- und Essigsäure-Verbrauchsabgabe (200 Millionen), Brausteuer (160 Millionen), Tabak- und Zigarettensteuer (55 Millionen), Schaumweinsteuer (10 Millionen), Wechselstempelsteuer (20 Mil- lionen), Reichsstempelabgaben (190 Millionen), Spielkarten- stempel (2 Millionen), Erbschaftssteuer (40 Millionen), Leucht- mittel- und Zündwarensteuer (45 Millionen), Fahrkarten- steuer (12 Millionen). Die Steuer beträgt z. B. bei 1/2 kg
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer