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1. Stufe 5 = Schulj. 7 u. 8 - S. 280

1902 - Altenburg : Bonde
280 Spitze der Verwaltung, unterstützt von gleichgesinnten Männern wie Hardenberg, Schön u. a., hat er Preussen im Innern gekräftigt, die Selbstthätigkeit der Bürger angeregt und dem Volke durch Erweckung eines starken sittlichen Geistes Mut, Selbstvertrauen und Opferwilligkeit zurückgegeben, damit es den Kampf für die Unabhängigkeit und Ehre des Vaterlandes wagen konnte. In uralten Zeiten hatte jeder wehrhafte deutsche Mann die Pflicht, das Vaterland zu verteidigen. Längst war das anders geworden. Ein bedeutender Bruchteil des Heeres bestand aus Geworbenen, die sich den überall in Deutschland stationierten Werbern für ein gutes Handgeld verkauften, und die oft leicht- sinnige, verirrte Jünglinge waren, welche keinen andern Weg mehr vor sich sahen, sich ihren Lebensunterhalt zu verschaffen. Hatten die Geworbenen dem Könige den Eid der Treue ge- schworen, so waren sie Soldaten. Es war also nicht Vaterlands- liebe, nicht der Sinn für Ehre und Pflicht die Triebfeder ihrer Handlungen. Das Heerwesen bedurfte darum einer dringenden Verbesserung. Das erkannte keiner mehr als Stein; das er- kannte auch der König, als er den General Scharnhorst mit der Durchführung dieser Reform beauftragte. Jetzt hörte das Werben im Auslande auf ; jeder Preuße zwischen 18 und 25 Jahren war zum Heeresdienste verpflichtet. Die Soldaten erhielten eine einfachere, aber zweckmässigere Kleidung und eine mildere Behandlung. Die Offiziere wurden nicht nur aus dem bevorzugten Stande des Adels genommen, sondern jeder Soldat, der sich durch Kenntnisse und Bildung und im Kriege durch Tapferkeit auszeichnete, konnte zu den höchsten Ehrenstellen gelangen. So wurde Preussen zu einem wehrhaften Staate ge- macht. Aber damit begnügte sich der edle Freiherr nicht; er wollte das preussische Volk auch zu einem freien Volke machen. In alten Zeiten verwaltete jedes Dorf, jeder Gau seine An- gelegenheiten, wählte sich die Beamten selbst und zog sie zur Rechenschaft über ihre Amtsthätigkeit. Das war längst anders geworden. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch war der Bauer persönlich leibeigen, dem Gutsherrn erbunterthänig , d. h. mit seiner Person an das Gut, auf dem er geboren war, gebunden. Seine Kinder durften nicht ohne Erlaubnis des Gutsherrn in fremde Dienste gehen. Der Acker, den er bearbeitete, war
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