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1. Neues Realienbuch für Schule und Haus - S. 104

1910 - Bochum : Westfäl. Verl.- und Lehrmittel-Anst.
104 Von den Steuern. Sowohl das Reich als auch der Staat und die Gemeinde haben für ihre Einrichtungen viel Geld nötig. Sie müssen daher von den Bürgern Steuern erheben. Das Reich kann einen Teil seiner Ausgaben aus den Überschüssen der Reichseisenbahnen und der Post und Telegraphie decken. Dazu kommen die Zölle, die an der Grenze auf gewisse Waren erhoben werden. Dann erhebt es einen Zuschlag auf gewisse Gebrauchsgegenstände, z. B. Salz, Zucker, Brannt- wein, Bier, Schaumwein, Tabak, Zigaretten, Zündhölzer und Glühkörper Solche Verbrauchssteuern heißen indirekte Steuern. Indirekte Steuern sind auch die Berkehrssteuern: Spielkartenstempel, Wechselstempel, Reichsstempel- abgaben von Aktien, Zinsscheinen, Lotterielosen usw., Fahrkarten- und Erb- schaftssteuer. Diese Steuern sind weniger fühlbar, weil sie in kleinen Beträgen erhoben, werden, z. B. 12 Mark auf 100 Kilogramm Salz, 10 Pfennig aus einen Glühkörper, 1, ll/2 und 5 Pfennig auf eine Schachtel Streichhölzer. Sie werden von arm und reich getragen. Der preußische Staat hat ansehnliche Einkünfte aus den landwirtschaftlichen Gütern, aus Forsten, Bergwerken und vor allem aus den Eisenbahnen. Letztere bringen einen jährlichen Überschuß von rund 7oo Mill. Mark, das heißt ungefähr doppelt so viel als alle Steuern zusammen. Weil aber die Einnahmen nicht ausrei- chen, erhebt er von allen Preußen, die über 900 Mark jährliches Einkommen haben, direkte Steuern. Wer z. B. bis 1050 Mark Einkommen hat, zahlt 6 Mark, bis 1200 Mark 9 Mark Steuer. Die Steuersätze sind in einem eigenen Tarif festgelegt. Es ist auch gesetzlich bestimmt, welche Abzüge oder Ermäßigungen eintreten können. Von dem Einkommen werden u. a. Lebensverstcherungsprämien bis 6oo Mark abgezogen. Einem Steuerpflichtigen bis 65oo Mark Einkommen, der z. B. drei oder vier Kinder hat, wird der Steuersatz um zwei Stufen erniedrigt. Außer dieser Einkommensteuer erhebt Preußen eine Vermögens- oder Er- gänzungssteuer. Wer z. B. 6000—8000 Mark Vermögen (Grundbesitz und Kapital) besitzt, zahlt 3,20 Mark, bis 10 000 Mark 4,20 Mark Steuer usw. Je höher Einkommen und Vermögen sind, desto höher sind auch die Steuersätze. Bei diesen direkten Steuern wird der Reiche herangezogen, der Arme geschont. Wenn die Gemeinde aus ihrem Vermögen nicht genug einnimmt, so erhebt sie ebenfalls Steuern. Sie zieht zunächst einen nach Prozenten angesetzten Zu- schlag zur Staatssteuer ein. Dann setzt sie auch u. a. Grund-, Gebäude-, Gewerbe-, Hunde-, Warenhaus-, Lustbarkeitssteuern fest. Dazu kommen meistens auch noch Kirchensteuern. Die direkten Steuern nimmt die Gemeindekasse ein und führt die Staats- steuern an die Staatskasse ab. Indirekte Reichssteuern sind bei den Zoll- und Steuerämtern zu zahlen. Manchmal wird behauptet, das deutsche Volk seufze (hauptsächlich wegen der Kosten für Heer und Marine) besonders schwer unter Steuerlast. Allein die Ausgaben für Heer und Marine nehmen von den Einnahmen nur Vs in Anspruch. Aus den Kopf der Bevölkerung entfallen an Steuern (Staats- und Gemeindesteuern) in England 96 Mark, in Frankreich 83 Mark, in der Schweiz 68 Mark, in Deutschland 49 Mark, in Italien 48 Mark, in Österreich 42 Mark. Das deutsche Heer. Die gesamte Landmacht des Deutschen Reiches bildet nach der Reichsversassuug ein einheitliches Heer. Es steht (und zwar im Kriege unbeschränkt) unter dem Oberbefehl des Kaisers. Die Einrichtung des Heeres, sowie Ausbildung und Bewaffnung sind im ganzen Reiche gleich. Bayern, Sachsen und Württemberg
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