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1. Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen - S. 340

1906 - Wittenberg : Herrosé
340 Xii. Gesetz und Recht. Wandel geregelt und jedem das Maß seiner Freiheit zugewiesen wurde, damit er die änderet: nicht in ihrer: Ansprüchen auf die gleiche Freiheit beeinträchtigte. Und nicht nur n:::ßte bestimmt werden, was als Recht gelten sollte, sondern auch, wer es zu verwalten und dar- über zu wachen habe, daß es nicht übertreten würde. Schon das Zusammenleben nomadischer Hirtenstämme istun- denkbar ohne gewisse rechtliche Bestimmungen und ohne die Unter- ordnung der Menge unter ein gemeinsames Oberhaupt. Wieviel tveniger laßt sich eine aus so vielen und so verschiedenartigen Bestand- teilei: bestehende Gemeinschaft denken, wie diejenige, in der tvir leben, ohne daß ::och eine weit genauere Bestimmung dafür getroffen ist, daß jeden: das Seii:e werde: den: Käufer und Verkäufer, dem Gläubiger und Schuldner, den: Herrn wie den: Diener, dem Untertanen wie den: Fürsten usw. Ein solches streng geord::etes, wohl gegliedertes Ganze aber, worin jeden: seine Rechte und Pflichtei: angewiesen sind und für die Vollziehung beider gesorgt wird, ist der Staat. Mit diesen: Worte haben tvir die vollkommenste Form des gesell- schaftlichen Zusammenlebens bezeichnet. Wie der Ackerbau die Grund- lage für alle höhere Gesittung ist, so ist der Staat die vollendetste Aus- bildung derselbe::; alle Güter eines gebildeten Volkes findet: in seinem Schoße ihren Schutz und ihre Pflege. Was sollte aus uns werden, wenn plötzlich alles das aufhörte, ivas wir jetzt an staatlicher Fürsorge genießen; wenn sich außer unsere:: nächsten Angehörigen niemand mehr um uns bekümmerte; tveni: wir Haus und Hos, Handel und Wandel und selbst unser Leben und Sterben dem bloßen guten Willei: der Menschen anheimstellen müßten; wenn jeder sich' selbst zu schützen hätte und uns keine Obrigkeit be- wachte! Wie schnell wären alle die Güter vernichtet, deren wir uns jetzt erfreuen, wie rasch würden tvir in jenen Zustand zurücksinken, tvo jeder allein für sich sorgt und nur das Recht des Stärkeren gilt! Was würde aus allen den gemeinnützigen Einrichtungen werden, die jetzt unser Leben fördern und uns Sicherheit oder doch, tveni: das Unglück einmal nicht zu verhüten ist, Hilfe bieten, und zwar nicht nur gegen die Eingriffe der Menschen, tvie Diebstahl, Mord usw., sondern auch gegen zerstörende Naturgewalten, tvie Feuers-, Wassers- und Hungersnot, verheerende Krankheiten usw. Es würde sich das Wort Schillers erfüllen: „Nichts Heiliges ist mehr, es lösen sich alle Bande frommer Scheu; der Gute räumt den Platz dem Bösen, und^alle Laster^waltenarei." Und wenn tvir etwa meinen wollten, dafür sei der Staat, den sich überhaupt manche fälschlich nur als einen unbegüemen Gebieter und Steuerforderer denken, nicht notwendig, das Nämliche ließe sich auch durch eine einfache Verabredung der Bürger untereinander er- reichen: so fragt euch nur, wie lange es mit dem guten Willen aller einzelnen Mitglieder einer solchen Gesellschaft dauern würde, an der jemand nur teilnähme tvie etwa an einem Turnvereine oder Sänger-
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