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1. Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen - S. 352

1906 - Wittenberg : Herrosé
Xii. Gesetz und Recht. (oder der Flotte) zu entziehen, ohne Erlaubnis Deutschland verläßt oder sich nad) erreichtem militärpflichtigen Alter im Ausland aufhält, wird mit eiuer Geldstrafe von 150—3000 M. oder mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft, desgleichen bis zu 2 Jahren Gefängnis und außerdem bis zu 3000 M. Geldbuße, wer zur Zeit einer Kriegsgefahr oder eines Krieges auswandert. Reichert und Springer. 228 (246). Von den Staats- und Gemeindesteuern. Über keine Ausgabe wird wohl mehr geklagt als über die „Steuern". Warum? Weil man redet, ohne zu überlegen. Unver- ständige Leute meinen, Steuern seien gar nicht nötig. Sie bedenken nicht, welche bedeutenden Ausgaben Staat und Gemeinde zu leisten haben, die allen zugute kommen. Das zeigt uns am deutlichsten ein Blick in den Haushaltsplan unserer 'Gemeinde. Die Stadt muß Straßen batten' und unterhalten, Kirchen und Schulen errichten, gutes, gesundes Wasser beschaffen, fair öffentliche Ordnung und Sicherheit sorgen, muß sich per Kranken, Armett, Waisen und allein dastehenden alten Leute annehmen usw. Ebenso hat der Staat für alle Zweige der öffentlichen Wohlfahrt zu sorgen. Das kostet Geld, viel Geld! Darum sittd Steuern notwendig! Wie teuer würde unsere Haushaltung zu stehen kommen, weitti tticht alle Biirger zusammen- greifen wollten! Wenn ein jedes Haus in der Stadt sich selbst gegetl Feuersgefahr schützen müßte, was für Ausgaben würde das erfordern! So richtet die Stadt eine Feuerwehr ein, rüstet sie mit allem Not- wendigen aus, und der einzelne zahlt dafür nur wenige Pfennige Steuern. — Ein Ding der Unmöglichkeit wäre es, wenn in einer- großen Stadt der Hausbesitzer für die Bewohner seines Hauses das Wasser auf eigene Kosten beschaffen sollte. Wo gäbe es genug Brunnen! Da legt die Stadt Wasserleitungen an und führt das Wasser- ost stunden- und meilenweit herbei. Solche Ausgaben kann nur eine große Gemeinde bestreiten. Ost haben edle Menschen für mancherlei Ausgaben größere oder- kleinere Summen geschenkt. Diese Stiftungen, dazu die öffentlichen Gebäude, Äcker, Wiesen und Wälder, die eine Gemeinde besitzt, nennt man ihr Vermögen. Mit den Erträgnissen, die aus diesem Vermögen fließen, kann zwar ein großer Teil der städtischen Ausgaben gedeckt lüerbeit, doch reicht diese Einnahme in den meisten Fällen nicht aus, und deshalb müssen Steuern erhoben werden. Zu denselben muß ein jeder nach seinem V er in ö gen beitragen. Manche meinen zwar, die Steuern seien ungerecht verteilt; tvie wenige von diesen iverden sich aber die Mühe genommen haben, die Rückseite des Steuerzettels genauer zu betrachten und auszurechnen, daß für 100 M. Einkommen in der untersten Steuerklasse eine viel geringere Abgabe zu entrichten ist als für 100 M. in der obersten! Während zurzeit die niedrigste Stufe der Einkommensteuer bei 900 ^.Jahreseinkommen 6 M. beträgt, so müssen reiche Leute nicht nur Hunderte, sondern viele Tausend Mark Steuern zahlen. — Das alles ist aber nur möglich, wenn Handel und
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