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1. Teil 5 - S. 338

1910 - Straßburg : Bull
340 gehabt. Diese beiden Grundpfeiler der Republik mußten erhalten bleiben. Das Volk kam wenigstens unter Augustus noch immer zu den Wahlen zusammen. Der Senat wurde neu konstituiert. Es ist der Mühe wert sich zu vergegenwärtigen, wie das geschah. Eigentlich waren es doch die Rechte des Senats, deren Erneuerung durch Sulla die späteren Kämpfe, schon in den Zeiten des Pompejus, noch mehr in denen Cäsars, hervorgerufen hatte. Der alte Senat war durch Cäsar so gut wie zerstört. Durch die von ihm ernannten Beamten wurde, indem sie nach Ablauf ihres Amtsjahres ausrückten, ein neuer Senat ge- gründet und dann durch die Aufnahme heterogener Elemente, die zum Teil auch der alten Ordnung der Dinge angehörten, zu einer respektablen Staatsgewalt fortgebildet. Es liegt wohl in dem Prästigium einer einmal begründeten Korpo- ration, daß die republikanische Idee in dem Senat, wenn nicht gleich bei der Ermordung Cäsars, doch nach derselben, die Oberhand behielt. Sie ist aus dieser Stufe durch Cicero repräsentiert worden. Eben gegen diese Sinnesweise waren die Proskriptionen gerichtet. Alles wurde vernichtet, was derselben anzuhängen schien. Ihr Ansehen hatten die alten Formen noch keineswegs verloren, wie man aus der Stellung sieht, die Lucius Antonius einnahm. So fand Augustus, als er zur höchsten Gewalt ge- langt war, den Senat; aber er sah sich in dem Fall ihn zu reinigen und gleichsam neu zu konstituieren. Augustus stellte eine Anzahl Senatoren auf, in die er ein voll- kommenes Vertrauen setzte, für deren Tadellosigkeit er selbst sein Wort verpfändete, und die dann wieder andere nominierten, so daß sich eine Art von Kooptation ergab, in die aber Augustus zuletzt persönlich eingriff. Daß hierbei alles nach seinem Wunsche hergegangen sei, läßt sich an sich nicht vermuten. Er mußte wohl verzeihen, sagt Seneca, denn, wenn er nicht verzeihen wollte, über wen konnte er herrschen? Eine Anzahl der angesehensten Senatoren stammte aus dem Heerlager der Feinde. Wir finden sogar die Überlieferung, daß Augustus zu Zeiten nur durch einen Harnisch gegen plötzlichen Anlauf gesichert und von einer Anzahl ergebener Senatoren umgeben im Senat zu erscheinen gewagt hat, fast als hätte er das Schicksal Cäsars zu fürchten gehabt. Er mußte sich hüten durch allzu viel Ausschließungen sich Haß zuzuziehen. Er ließ den Ausgeschlossenen senatorischcn Rang und die mit demselben verbundenen Vorteile. Dabei bleibt es immer, und man darf es nicht vergessen, wenn man Augustus beurteilen will, daß er den Senat nicht willkürlich und von Grund aus umwandelte, sondern unter Mitwirkung der Senatoren selbst. Für die laufenden Geschäfte bedurfte er der Unabhängigkeit dieser Körperschaft, da sie durch ihr Votum ihn selbst autorisierte. Einige wichtige Kompetenzen blieben dem Senat vorbehalten; er war vor allem eine konsultative Be-
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