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1. Deutsche Prosa - S. 294

1900 - Gera : Hofmann
294 Wilhelm Roscher. geführt und Deutschland somit beraubt würde. Es sei naturwidrig, Dinge einzuführen, die bei uns nicht wachsen können; besser, wenn man noch in Tierfellen einherginge. Unsere Vorfahren hinderten das Ein- dringen fremder Kaufleute, in denen sie Verderber der Sitte ahnten. Juwelen, Gold, Purpur, Seide, Samt, Pomeranzen werden von Hutten kurzweg als schlechte Dinge bezeichnet. — Interessanter, namentlich zweiseitiger wird die Kontroverse im 18. Jahrhundert. Die Reihe der Verteidiger des Luxus eröffnet Mandeville in seiner berühmten Bienenfabel (1706). Er definiert den Luxus als den Inbegriff alles desjenigen, was über die knappste Notwendigkeit des Lebens hinausgeht. Ich erinnere beiläufig, daß derselbe Mann alle Menschen für schlecht, egoistisch erklärt; die Kunst des Staatslenkers bestehe darin, die not- wendigen Laster der einzelnen für das Ganze nutzbar zu machen. Die Politik sei der Eigennutz des Staates. Weiterhin ragt besonders Filangiert unter den Verteidigern des Luxus hervor, in seinem Systeme der Gesetzgebung, Buch Ii, Kapitel 13; mehr noch Voltaire in seinem vielbesprochenen Mondain, sowie nachher in der Apologie de luxe und Sur l’usage de la vie. Schlosser nennt diese Schriften das Evangelium der materiellen Interessen im achtzehnten und neun- zehnten Jahrhundert. Alle diejenigen, welche die Relativität des Luxus hervorheben, müssen ihn natürlich als einen notwendigen Bestandteil der Kultur betrachten, können ihn also nicht verdammen. So schon Melon, ganz vornehmlich aber Hume. Der letztere erklärt die luxuriösesten Zeiten schlechthin zugleich für die glücklichsten und tugend- haftesten; wo kein Luxus bestehe, da müssen die Menschen in Lebens- unmut und Indolenz verfallen. Merkwürdig genug, da seine eigene Definition, Luxus sei eine große Nachfrage nach Dingen, welche den Sinnen schmeicheln, ihn schon hätte widerlegen müssen. — Der be- deutendste Gegner des Luxus ist bekanntlich I. I. Rousseau. Die meisten übrigens, welche seine Ansicht teilen, haben sich schon durch ihre Definition jede Billigung unmöglich gemacht. Warburton z. B. versteht unter Luxus einen Gebrauch der von der Vorsehung verliehenen Güter, der zum eigenen Schaden des Gebrauchenden führt. Der Ver- fasser des weiland berühmten Système social (Iii, Ck. 3) hält den Luxus durchaus für eine Erfindung der Despotie, welche ihre Sklaven dadurch blenden wolle; für eine Wirkung der Langweile und Abge- stumpftheit, welche zu immer stärkeren Gewürzen übergehen muß. So versteht P lue qu et unter Luxus den Gebrauch von Dingen, die weder nötig noch nützlich zur Erhaltung des Lebens und der Gesundheit, auch nicht nötig zur menschlichen Glückseligkeit sind. Er erinnert daran, daß luxus im Lateinischen Verrenkung bedeutet. Noch vor kurzem hat S ch ä f f l e den Luxus definiert als das Zerrbild der wirtschaftlichen
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