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1. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 169

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
58. I. Spanien und der Niederlndische Freiheitskrieg. 169 Mikas, die neuentdeckten Lnder in Westindien und Amerika und die Philippinen in Asien. Im Jahre 1580 kam (aus 60 Jahre) auch noch Por- tugal zu Spanien, doch war inzwischen die nrdliche Hlfte der Nieder-lande, das heutige Holland, verloren gegangen. 2. Die Niederlande waren im 16. Jahrhundert das wohlhabendste und stdtereichste Land von Europa. Handel und Gewerbeflei blhten hier wie uirgends. Kaiser Karl V., der in den Niederlanden aufgewachsen war, hatte denselben seine besondere Gunst zugewendet. An der Regierung des Landes Rahmen Abgeordnete der Provinzen, die sogenannten Generalstaaten, einen landstndischen Anteil. a) Vorgeschichte der Niederlande. Die Niederlande gehrten ehedem (seit 870) zum deutschen Herzogtum Lothringen, das sich im 10. Jahrhundert in Ober-unb Niederlothringen teilte. Letzteres heit seit dem 12. Jahrhundert Herzogtum Brabant. Neben diesem entstanden mit der Zeit zahlreiche neue Herrschaften, deren einen Teil (Hennegau, Holland, Seeland und Friesland) seit dem Jahre 1346 eine Zeitlang bayerische Wittelsbacher innehatten (vgl. Ludwig den Bayern 40, 8). Im 15. Jahrhundert haben die franzsisch-burgundischen Herzge die gesamten Niederlande" an sich gebracht. Aber nach dem Tode Karls des Khnen (f bei Nancy 1477) kamen sie als Erbe seiner Tochter Maria an den Habsburger-Maximilian I. und gingen so aus dessen Sohn Philipp den Schnen und seine Nachfolger (Karl I. und Philipp Ii.) der. b) Statthalter und Heneramaaten. Die einzelnen Städte und Grafschaften hatten in der Zeit der wechselnden Herrschaften groe Freiheiten und Vorrechte gewonnen, denen sie zumeist ihren wirtschaftlichen Aufschwung verdankten. So hatte sich hier eine Art eingeschrnkter Monarchie herausgebildet: in Vertretung des Knigs fhrte ein von diesem zu ernennender Generalstatthalter die Regierung des Landes; derselbe war fr die wichtigsten Angelegenheiten, namentlich fr die Auflage von Steuern und fr Truppenaushebungen, an die Zustimmung der Generalstaaten gebunden, mit welchem Namen man die allgemeine Versammlung der von den einzelnen Provinzialstaaten gewhlten Abgeordnete bezeichnete. Auch Philipp Ii. hatte den Niederlndern diese Verfassung und ihre sonstigen Freiheiten beschworen. 3. Information in den Wiederlanden. Unter der Regierung Philipps Ii. drang die Reformation (nach dem kalvinifchen Bekenntnis) auch in die Nieder-lande em. Da dieselbe gleich im Anfang an einzelnen Orten zu den Aus-schreitungen der Bilderstrmerei und der Kirchenverwstuug berging, nahm die jeder Religionsneuerung abgeneigte spanische Regierung Veranlassung, mit den hrtesten Maregeln vorzugehen: verbriefte Rechte der Provinzen wurden aufgehoben, die Bistmer und Erzbistmer, aber zugleich auch die spanischen Garnisonen vermehrt und zur Verfolgung der Ketzer das Jnqui-sitwnsgericht ins Land gerufen. Hingegen bildete sich unter Edelleuten, hinter denen auch die Mehrheit des Volkes stand, die Verbindung der Geusen (des Bettelvolkes"), wie man die ersten Anhnger der Bewegung verchtlich geheien hatte- Vor allen waren es der Prinz Wilhelm von Oranien
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