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1. Mittelalter und neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 180

1897 - München [u.a.] : Oldenbourg
j^gq 62. Fortdauer der religis-politischen Streitigkeiten. ueren Fragen als schwach und machtlos. An dem Freiheitskriege der Niederlande nahm das Deutsche Reich, wozu jene wenigstens dem Namen nach noch immer gehrten, keinerlei Anteil. Hingegen traten vorber-gehend einige kalvinische Reichsfrsten, wie Friedrich Iii. von der Pfalz, auf eigene Faust fr die franzsischen Hugenotten em. Em Krieg aber, den der Kaiser gegen die Trken zu fuhren Hatte, endete (trotz Zrmyv Heldenmut) ruhmlos mit dem erneuerten Zugestndnis emes jhrlichen Tributes. rinn 1566. Der altersschwache Sultan Soliman hatte seine Scharen noch einmal in sterreichisches (Bebtet xch Obetungom -fhrt, ott aber starb.et während der Belagerung der Festung Szigeih, welche der (tische * Zrwy tobesmntig erteibigte, bis er inletz, in ihren Trnmmern den (etoflgelnchten Untergang fand. 3. Die ..nmh-chisch-n anbet. In bte Regiernugszeii Mamilians Ii. fllt and, die enbliche Niederlage be ft-n-ischen Ritters nnb Unruhmers Wilhelm 7n ron>tadi. Derselbe hatte in einer Fehde den Bifchos on Wnrzburg ermotben nnb besten tz-nptstadt plndern lasten. In die kaiserliche Acht erftart, ttmrbeet mitsamt seinem Bundesgenossen, dem Herzog Fohann grob-ct<h, on ^ nach langer Belagern in der Bnrg zu Gotha dem sachstscheu Kursuchen Anqnst gefangen genommen. Grumbach hstle dnrch Hmrichtnng Iss7.Jhn Friedrich -der wurde dem Kaifer ansgeliefert und o diesem zu lebenslnglicher Hast verurteilt, in welcher er erst 1595 starb; boch etsiief. seinen Kindern herzogliche Erbe von Sachsen-Gotha. 63. Gesteigerte Spannung zwischen den Religionsparteien. I. Kaifer Rudolf Ii. 1576-1612. 1. Aortschritt- der Hcgeurcformation. Die drei Rechtsfragen, welche der Augsburger Religionsfriede ungelst gelassen hatte, ga en en Vertretern der drei Bekenntnisse immer neuen Anla zu jenseitigen Streitigkeiten und Gebietsansprchen. Zunchst fuhren die namhafte te der katholischen Fürsten fort, mit Nachdruck bte volle Wiederherstellung des katholischen Bekenntnisses innerhalb ihrer Gebtete zu betreiben Nachdem Altrecht V. tu Bayern die Anstze bei P'swnttsmusibeferttgt rr.īrs Estssssssss^H 6=na6wlm 8." b r i g n.g^ " <t ^i[ei eine allgemeine Rckkehr zum katholischen Bekenntnis.
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