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1. Lehrbuch für den Geschichtsunterricht an höheren Schulen - S. 268

1901 - Freiburg i.B. : Wagner
268 Stdten Hamburg, Bremen, Lbeck, Frankfurt a. M. bestand. Luxemburg war mit der oranischen, Schleswig-Holstein mit der dnischen, Hannover mit der englischen Krone verbunden. Ost- und Westpreuen und die sterreichischen Kronlnder jenseits der Leitha gehrten dem Reichsverbande nicht an. Die Vertreter dieser 39 Staaten bildeten den Bundes-tag, der in Frankfurt a. M. tagte unter sterreichs Borsitz. Fr wichtige Beschlsse war Einstimmigkeit ntig wie auf dem polnischen Reichstag. Jeder Souvern" durfte auch mit auswrtigen Staaten Bndnisse schlieen, wenn sie nur nicht gegen Deutschlands Sicherheit gerichtet waren. Fr das Reichsheer wurde nach jahrelangem Streite keine einheitliche Ordnung, kein unabhngiger Oberbefehl geschaffen. Bon einer Vertretung des Volkes war keine Rede. 7. An demselben Tag, da diese Bundesakte" unter-zeichnet wurde, verlas in der Schlokapelle zu Charlotten-s.juni brg der am 22. Mrz 1797 geborene Prinz Wilhelm 1815 Doii Preußen als Konfirmand sein selbstverfates Glaubens-bekenutuis, 37 Lebensgrndstze", aus denen sich manche als Verheiung erwiesen haben: Meine Krfte gehren der Welt, dem Vater-lande. Ich halte es viel hher, geliebt zu sein als ge-frchtet zu werden. Die will ich fr meine wahren Freunde halten, die mir die Wahrheit sagen, wo sie mir mifallen knnte. Auf Gott will ich unerschtterlich ver-trauen, ihm alles anheimstellen und nur im Glauben an seine Vorsehung einen getrosten Mut zu erhalten suchen." Dieser Knigssohn war bestimmt, das in der Bundes-Akte aufgerichtete Gebude zu sprengen und ein dauerhafteres zu begrnden: das neue deutsche Kaiserreich. 2. Die Orientalische Frage. Die Griechen. 1. Die Jugeud war aus dem Kriege heimgekehrt mit der Hoffnung auf ein einiges Reich mit einem freien Volk, an dessen Glcke sie mitzuarbeiten verlangte. Weitblickende Fürsten schufen auch in den Einzelstaaten landstndische Verfassungen: der alte Karl August gewhrte seiner Volks-Vertretung das Recht der Steuerbewillignng und den Zeitungen das Recht freier Meinungsuerung, die Pre-frciheit; seinem Vorgange folgten Bayern und Baden,*) Wrttemberg und Hessen-Darmstadt. Aber eine Vertretung des ganzen deutschen Volkes gab es nicht; der allmchtige *) S. Anhang B Iii.
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