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1. Deutsche Geschichte für die mittleren Klassen - S. 128

1903 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
128 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 1519 1648. ein Vertrag Anstnde, wonach der ersteren die Lande verblieben, die hente zu den thringischen Herzogtmern gehren. Knrfrst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein frherer Bundesgenosse, der wilde Markgras Alb recht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passaner Frieden nicht anerkennen wollen, sondern anch fernerhin die Bistmer geplndert und gebrandschatzt. Da trat Morikens ^Dri^ W ent9egen; bei S i e v e r s h a n s e n unweit Braun-Tod. schweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber fiel. Er zhlte bei seinem Tode erst 32 Jahre. von ^Metz.^ Kaiser hatte indessen noch einmal versucht, das weichende Glck an seine Fahnen zu knpfen und Metz zu belagern begonnen. Aber die Belagerung schlug fehl; Karl mute wieder abziehen. Seitdem befestigte sich in dem vor der Zeit gealterten, mden Manne mehr und mehr der Gedanke, seinen Kronen zu entsagen und sich in die Einsamkeit zurckzuziehen. burger Reli- 131. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. 8i1555be' Jahre 1555 fhrten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschlu des Augsburger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den Augsburger Konfessionsverwandten", wurde das Recht freier Religionsbuna und jedem weltlichen Reichsfrsten das Recht zugesprochen^ ficy zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissensfreiheit. Es galt der Satz: wessen das Land, dessen der Glaube": andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zuerkannt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich aner-knnt der die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchfhren drfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, da der geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannt" tn den frieden auf-genommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Re-formation bertreten wollte, verpflichtet sein, sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorlufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande gekommen. Der Protestantismus war nicht; wie es der Zweck des Wormser Ediktes gewesen war, vernichtet worden; vielmehr vermehrte sich auch ferner die Zahl feiner Bekenner. ^ari^v!8 Karl V. hatte indessen bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne Philipp berlassen; ihm bertrug er in feierlicher Verfamm-lung auch die Niederlande, die auf ^diese Weise ebenfalls vom 1
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