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1. Geschichte des Alterthums und des Mittelalters - S. 133

1872 - Berlin : Wohlgemuth
133 einsahen, welche Vortheile der Handel ihren eigenen Vlkern brachte, deshalb auch bemht waren, eine eigene Seemacht sich zu grnden und die einzelnen Landstdte sich zu unterwerfen, um aus ihrem Handel selbst Bortheil zu ziehen; und als endlich auch die Entdeckung Amerikas und die Auffindung des Seeweges nach Ostindien dem gan-zen Handel eine andere Richtung gaben, da sagten sich die meisten Städte vom Bunde los und nur Hamburg, Lbeck und Bremen ver-banden sich auf's Neue. Dieselbe Gesetzlosigkeit herrschte in Oberitalien, wo mchtige Par-teifhrer sich erhoben, als Welfen und Gibellinen sich einander be-kmpften und zuletzt sich zu Gewaltherrschern aufwarfen. In Unter-, italien dagegen behauptete sich Manfred gegen die Anmaungen des Papstes, der sogar soweit ging, die Krone an Karl von Anjou, einem Bruder Ludwig Ix. des Heiligen von Frankreich, zu ber-tragen. Zwischen Beiden entschied die Schlacht bei Benevent (1266), in der Manfred seinen Tod fand, und Karl bemchtigte sich des Lan-des. Zwar versuchte der inde herangewachsene Konradin in Ver-bindung mit seinem Freunde Friedrich von Baden sein Erbe wieder zu erobern, aber er verlor die Schlacht bei Tagliacozzo (1268), ward gefangen und mit Friedrich ffentlich zu Neapel hin-gerichtet. Einen solchen Ausgang nahm das berhmte Haus der Hohenstaufen! So lange Richard von Cornwallis lebte, konnte dem traurigen Zustande Deutschlands kein Ende gemacht werden, als dieser aber (1272) gestorben war, traten die deutschen Fürsten zusammen und er-nannten zum deutschen Kaiser den Grafen 19. Rudolf von Habsburg (12731291). Nicht der Mchtigste unter den deutschen Fürsten war von den zur Wahl eines neuen Regenten versammelten Fürsten ausersehen, sondern der Wrdigste. Als solcher wurde vom Erzbischof Werner von Mainz Rudolf von Habsburg bezeichnet, dessen Gerechtigkeit, Weisheit und allgemeine Achtung er neben seiner sehr geringen Haus-macht (Rudolf besa meist nur Lehngter in der Schweiz) besonders hervorhob, und seinem Gutachten folgend, stimmten die Fürsten bei. So bestieg Rudolf den deutschen Thron und stellte durch die krftig-steu Maregeln die Ordnung im Reiche wieder her, indem er alle Gebietsvergrerungen, die während der Zeit des Interregnums von den Fürsten gemacht waren, als unrechtmig erworbenes Eigenthum bezeichnete und ihnen befahl, die auf diese Weise erlangten Gter herauszugeben. Dieser Znmnthung widersetzte sich Ottokar von Bhmen, der sich lieber selbst auf dem deutschen Thron gesehen htte und sich in jener Zeit Oesterreich, Steiermark, Krain und Krnthen angeeignet hatte, aber Rudolf zwang ihn (1276) zur
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