1917 -
München
: Oldenbourg
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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Unter der Regierung unseres jelügen Kaisers wurde außerdem noch
durch Gesetze bestimmt, daß in allen Fabrikbetrieben solche Vorrichtungen an-
gebracht werden müssen, die ein Verunglücken des Arbeiters möglichst ver-
hindern und Erkrankungen vorbeugen. Die Sonntagsarbeit wurde
fast gänzlich beseitigt. Weil die Frauen unter den Anstrengungen der Fabrik-
arbeit meist mehr als die Männer leiden, beschränkte das Gesetz ihre
Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich, in der Nacht dürfen sie gar nicht und
Sonnabends nur bis 5 Uhr nachmittags in Fabriken beschäftigt werden.
Die Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter ist noch mehr als die der er-
wachsenen Frauen eingeschränkt worden. Die Beschäftigung von Kindern
unter 13 Jahren in den Fabriken wurde gänzlich verboten, jener zwischen
13 und 14 Jahren auf sechs Stunden täglich beschränkt. Damit alle
diese gesetzlichen Vorschriften auch gewissenhaft eingehalten werden, sind
im ganzen Deutschen Reiche besondere Aufsichtsbeamte, die sogenannten
Fabrikinspektoren, eingesetzt worden.
Kein Land hat uns in dieser Fürsorge für die Arbeiter noch erreicht
und schon eilen wir wieder voraus mit der Hinterbliebenenversicherung,
die mit dem 1. Januar 1912 in Kraft trat.
So sind die Arbeiterversicherungsgesetze, entsprungen aus echter
Nächstenliebe, zum Ruhm für unser großes deutsches Vaterland und zum
Segen für viele Millionen seiner Bewohner geworden!
Volk der Arbeit! Selbst dich stützen
Sei dein Stolz, dein Heiligtum
Und den Fleiß vor Elend schützen
Deines Bundes schönster Ruhm!
Hoch von deinen Fahnen blinken
Muß der Spruch in Flammenschrift:
„Lasset keinen Bruder sinken,
Welchen schuldlos Unglück trifft!" Nach vr. v. Lehren u. c.
179. |>te land- und forstwirtschaftliche Mnfassversicherung.
Die Augustsonne brütete über dem Keinen Rhöndörfchen, das wie aus-
gestorben schien. Alles, was abkommen konnte, war auf dem Felde. Da gellte
aus einem Bauernhöfe in die Mittagsstille des friedsamen Dorfes hinein ein
herzzerreißender Klageruf. Er drang in die füllen Stuben; wer noch daheim war,
ellte auf die Straße und drängte sich in den Hof. Da bot sich ein entsetzlicher An-
blick! Das 2 Z4 jährige Töchterlein des Bauern, das Leine, blonde Gretelein,
das alle Leute so lieb hatten, well es so freundlich mit jedermann war, lag mit
zerrissenem Körper in seinem Blute tot neben dem Göpelwerk.
Laut aufschluchzend erzählte die Mutter den teilnehmenden Nachbarn,
das Kind sei erst vorhin aus dem Hause gegangen, habe sein Brötchen gegessen
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