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1. Lesebuch für unterfränkische Fortbildungsschulen - S. 343

1917 - München : Oldenbourg
343 Unter der Regierung unseres jelügen Kaisers wurde außerdem noch durch Gesetze bestimmt, daß in allen Fabrikbetrieben solche Vorrichtungen an- gebracht werden müssen, die ein Verunglücken des Arbeiters möglichst ver- hindern und Erkrankungen vorbeugen. Die Sonntagsarbeit wurde fast gänzlich beseitigt. Weil die Frauen unter den Anstrengungen der Fabrik- arbeit meist mehr als die Männer leiden, beschränkte das Gesetz ihre Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich, in der Nacht dürfen sie gar nicht und Sonnabends nur bis 5 Uhr nachmittags in Fabriken beschäftigt werden. Die Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter ist noch mehr als die der er- wachsenen Frauen eingeschränkt worden. Die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren in den Fabriken wurde gänzlich verboten, jener zwischen 13 und 14 Jahren auf sechs Stunden täglich beschränkt. Damit alle diese gesetzlichen Vorschriften auch gewissenhaft eingehalten werden, sind im ganzen Deutschen Reiche besondere Aufsichtsbeamte, die sogenannten Fabrikinspektoren, eingesetzt worden. Kein Land hat uns in dieser Fürsorge für die Arbeiter noch erreicht und schon eilen wir wieder voraus mit der Hinterbliebenenversicherung, die mit dem 1. Januar 1912 in Kraft trat. So sind die Arbeiterversicherungsgesetze, entsprungen aus echter Nächstenliebe, zum Ruhm für unser großes deutsches Vaterland und zum Segen für viele Millionen seiner Bewohner geworden! Volk der Arbeit! Selbst dich stützen Sei dein Stolz, dein Heiligtum Und den Fleiß vor Elend schützen Deines Bundes schönster Ruhm! Hoch von deinen Fahnen blinken Muß der Spruch in Flammenschrift: „Lasset keinen Bruder sinken, Welchen schuldlos Unglück trifft!" Nach vr. v. Lehren u. c. 179. |>te land- und forstwirtschaftliche Mnfassversicherung. Die Augustsonne brütete über dem Keinen Rhöndörfchen, das wie aus- gestorben schien. Alles, was abkommen konnte, war auf dem Felde. Da gellte aus einem Bauernhöfe in die Mittagsstille des friedsamen Dorfes hinein ein herzzerreißender Klageruf. Er drang in die füllen Stuben; wer noch daheim war, ellte auf die Straße und drängte sich in den Hof. Da bot sich ein entsetzlicher An- blick! Das 2 Z4 jährige Töchterlein des Bauern, das Leine, blonde Gretelein, das alle Leute so lieb hatten, well es so freundlich mit jedermann war, lag mit zerrissenem Körper in seinem Blute tot neben dem Göpelwerk. Laut aufschluchzend erzählte die Mutter den teilnehmenden Nachbarn, das Kind sei erst vorhin aus dem Hause gegangen, habe sein Brötchen gegessen 28'
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