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1. Geschichte der neueren Zeit und des brandenburgisch-preußischen Staats - S. 85

1872 - Berlin : Wohlgemuth
85 sich t>xe Liebe des Volkes dadurch zu gewinnen gewut hatte, da er den Zustand der Finanzen offen darlegte, und das bis dahin Herr-' schende Heimlichkeitssystem gnzlich abschaffte. An seine Stelle trat nach zweijhrigem Zwischenrume Calonne, dessen Finanzoperationen darin bestanden, da er Schulden durch Schulden zu decken suchte, so da in kurzer Zeit die Schuldenmasse eine unermeliche Hhe erreichte. Bald mute er jedoch die Haltlosigkeit dieses Verfahrens und die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform erkennen; um diese aber zu bewerkstelligen, und sich zu erhalten, vermochte er den König zur Berufung einer Notablen Versammlung. Diese bestand aus den voruehmsteu Mitgliedern des hohen Adels und der Geistlichkeit, den > angesehensten Beamten und einigen Deputirten der Provinzialstnde, und wurde am 22. Februar 1787 in Versailles erffnet. Ca-lonne fand in den Notabeln nicht die gehoffte Sttze, im Gegen-theil griffen dieselben die Verwaltung Calonne's an, und nthigten den König zur Entlassung dieses Ministers, dessen Stelle ein Mit-glied dieser Versammlung, der Erzbischof von Toulouse, Brienne, einnahm. Brienne lste die Notablenversammlnng auf und legte dem Pariser Parlamente feine neuen Steneredicte (eine Grundsteuer- und Stempelabgabe) znr Einregistriruug vor; doch erklrte dieses, da nicht ihm, sondern den allgemeinen Reichsstnden das Recht Steuern zu bewilligen zukomme. Eine Verlegung des Parlaments nach Trohes zeigte sich ganz erfolglos, da Brienne es bald wieder zurckberufen mute, welches nun erst recht in seinem Widerspruch beharrte; ob-schon mehrere seiner Mitglieder verbannt wurden. Indessen machte der zerrttete Finanzzustand eine Anleihe hchst nothwendig; deshalb stellte die Regierung eine Znsammenberufung der Reichsstnde nach Ablauf von fnf Jahren in Aussicht. Da auch jetzt das Parlament nicht nachgab, so versuchte Brienne ihm das*Recht der Einregistrirung zu nehmen und dies Geschft einer von ihm gebildeten cour pleniere zu bertragen, durch welche die Macht des Parlaments gebrochen werden sollte, insofern ihm nur die richterlichen Funktionen ber-lassen, die politische Wirksamkeit aber jenem Gerichtshofe bertragen wurde. So geheim auch dieser Plan gehalten wurde, ward er doch verrathen. Das Volk nahm sich des Parlaments an und es kam schon damals in der Hauptstadt zu einem heftigen Aufruhr, der sich bald auch der die Provinzen verbreitete. Der Hof gab nach: die com- pleniere kam nicht zu Stande, dagegen ward eine Zusammen-bernfnng der allgemeinen Reichsstnde auf den 1. Mai des Jahres 1789 versprochen, Brienne entlassen und Neck er wieder zum Finanz-minister ernannt. Auf seinen Rath bestimmte der König, da in der | zu berufenden Versammlung der dritte Stand eben so viel (600) Stim- Imert haben solle, wie die privilegirten Stnde des Adels und der Geistlichkeit zusammen, deren jeder 300 zhlte; so wie die Ersfnnnq derselben zu Versailles.
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