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1. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 127

1878 - München : Oldenbourg
3. Wie die Feudalherrschaft aufgekommen ist. 127 land selbst verschoben sich wiederholt die Wohnsitze verschiedener deutscher Völkerschaften. Zu Anfang des 6. Jahrhunderts hatte der Volksstamm der Franken unter dem König Chlodwig (Ludwig) sich fast alle deutsche Völkerschaften unterworfen. So wichtig wie die Gestaltung dieses Gesamtstaates war die Ein- führung des Christentums in allen durch Chlodwig eroberten Gebieten. Unter seinen Nachfolgern wurde das Reich der deutschen Franken, wovon Frankreich den Namen behalten, mehr- mals geteilt und wieder vereinigt. Ihre Geschichte ist eine Kette der grauenhaftesten Mord- und Schandthaten. Es währte lange, bis die Segnungen des Christentums bemerkbar wurden. Auch nach der Taufe hielten die Deutschen an dem heidnischen Ständeunterschiede und anderem Aberglauben fest selbst dann noch, als er durch Todesstrafe verboten war. Die Wiederholung der Strafdrohungen unter Karl dem Großen beweisen dies. Mehr gesicherte Rechtszustände traten unter Pipin, dem Vater- Karls des Großen, ein, der als Minister (Hausmeier) des Frankenkönigs diesen entthronte, sich selber zum Könige machte und sich von Gottes Gnaden nannte. Der damalige zu Kon- stantinopel hofhaltende römische Kaiser hatte Pipin angesprochen, die Langobarden aus den römischen Provinzen zu vertreiben. Pipin that dies, gab das befreite Rom aber nicht dem Kaiser zurück, sondern gab es dem römischen Bischof zum Nutzeigentum als Lehen (keuckum). Eine große Umgestaltung war unterdessen seit der Völker- wanderung in allen vaterländischen Verhältnissen, auch in den landwirtschaftlichen und in dem Bauernstande eingetreten. Wie andere deutsche Volksstämme hatten auch die Franken die Be- siegten auf ihren Gütern sitzen gelassen; die Fürsten und Könige hatten einen Teil dieser bewohnten Güter und Weide und Wälder unter ihre Krieger verteilt, das Meiste aber für sich behalten. Diese Verteilung geschah unter der Verpflichtung der Beschenkten zur Kriegsdienstleistung im Gefolge der Könige, die das Obereigentum behielten und nur die Benutzung abtraten. Dies Rechtsverhältnis sowie die verliehenen Güter selbst nannte man L e h eu oder Feudum (Viehgut), und so entstand das Feudal- wesen durch die Macht des Stärkeren. Die Kriegshanptleute und Heerführer (Herzoge) belehnte der König mit großem
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