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1878 -
München
: Oldenbourg
- Autor: Fischer, Gregor
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule, Sonntagsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde?
- Geschlecht (WdK): koedukativ
3. Wie die Feudalherrschaft aufgekommen ist. 127
land selbst verschoben sich wiederholt die Wohnsitze verschiedener
deutscher Völkerschaften. Zu Anfang des 6. Jahrhunderts hatte
der Volksstamm der Franken unter dem König Chlodwig
(Ludwig) sich fast alle deutsche Völkerschaften unterworfen. So
wichtig wie die Gestaltung dieses Gesamtstaates war die Ein-
führung des Christentums in allen durch Chlodwig eroberten
Gebieten. Unter seinen Nachfolgern wurde das Reich der
deutschen Franken, wovon Frankreich den Namen behalten, mehr-
mals geteilt und wieder vereinigt. Ihre Geschichte ist eine
Kette der grauenhaftesten Mord- und Schandthaten. Es währte
lange, bis die Segnungen des Christentums bemerkbar wurden.
Auch nach der Taufe hielten die Deutschen an dem heidnischen
Ständeunterschiede und anderem Aberglauben fest selbst dann
noch, als er durch Todesstrafe verboten war. Die Wiederholung
der Strafdrohungen unter Karl dem Großen beweisen dies.
Mehr gesicherte Rechtszustände traten unter Pipin, dem Vater-
Karls des Großen, ein, der als Minister (Hausmeier) des
Frankenkönigs diesen entthronte, sich selber zum Könige machte
und sich von Gottes Gnaden nannte. Der damalige zu Kon-
stantinopel hofhaltende römische Kaiser hatte Pipin angesprochen,
die Langobarden aus den römischen Provinzen zu vertreiben.
Pipin that dies, gab das befreite Rom aber nicht dem Kaiser
zurück, sondern gab es dem römischen Bischof zum Nutzeigentum
als Lehen (keuckum).
Eine große Umgestaltung war unterdessen seit der Völker-
wanderung in allen vaterländischen Verhältnissen, auch in den
landwirtschaftlichen und in dem Bauernstande eingetreten. Wie
andere deutsche Volksstämme hatten auch die Franken die Be-
siegten auf ihren Gütern sitzen gelassen; die Fürsten und Könige
hatten einen Teil dieser bewohnten Güter und Weide und
Wälder unter ihre Krieger verteilt, das Meiste aber für sich
behalten. Diese Verteilung geschah unter der Verpflichtung der
Beschenkten zur Kriegsdienstleistung im Gefolge der Könige, die
das Obereigentum behielten und nur die Benutzung abtraten.
Dies Rechtsverhältnis sowie die verliehenen Güter selbst nannte
man L e h eu oder Feudum (Viehgut), und so entstand das Feudal-
wesen durch die Macht des Stärkeren. Die Kriegshanptleute
und Heerführer (Herzoge) belehnte der König mit großem