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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 92

1902 - Wolfenbüttel : Zwißler
92 Vom Interregnum bis zum Ausgang des Mittelalters. wollte seine Staaten, die sich von der Nordsee bis zu den Alpen aus-dehnten, zum Knigreiche erheben. Er trat deshalb mit Friedrich Iii. in Verhandlungen und versprach dem Sohne des Kaisers, M a x i m i -lian, die Hand seiner einzigen Tochter und Erbin Maria; die Ver-Handlungen zerschlugen sich jedoch. Darauf eroberte Karl Lothringen und unternahm auch gegen die Schweiz einen Angriff, erlitt jedoch durch die Eidgenossen bei Gran so n und Murteu 1476 schwere Niederlagen. Nun wandte er sich von neuem gegen Lothringen, das dessen Her-zog zurckerobert hatte, verlor aber in der Schlacht bei Nancy 1477 mit dem Siege auch das Lebeu. Nach dem Tode ihres Vaters vermhlte sich Maria mit M a x i m i l i a n, wodurch die Habsburger die Herr-schft der die tmrguttdischen Lande gewannen. Aber der König Lud-wig Xi. von Frankreich machte ihnen den Besitz streitig, und Maximilian mute ihm die Bonrgogne und die Picardie abtreten. Damit begann der groe Kamps zwischen Frankreich und den Habsburger, der Jahr-hunderte dauerte. 62. Maximilian I. 1193-1519, Maximilian I., Friedrichs Iii. Sohn, glnzte dnrch Liebenswrdig-feit, Khnheit und ritterliches Wesen (der letzte Ritter"), den Knsten wie den Wissenschaften brachte er, selbst fein gebildet, hohes Interesse entgegen; leider aber war der Sinn dieses hochbegabten Fürsten, anstatt das Ntige zu erstreben, mehr auf das Abenteuerliche gerichtet. a. Unter seiner Regierung wurde die dringend ntige Reichsreform, wenn auch halb gegen den Willen des Knigs, auf Betreiben der Kurfrsten in Angriff genommen. Die neuen Einrichtungen waren folgende: 1. Der ewige Landfrieden, der alle Fehden bei Strafe der Reichsacht verbot, verkndet auf dem Reichstage zu Worms 1495. 2. Das Reichskammergericht, ein oberster Gerichtshof zur Be-feitigung der Zwistigkeiten der Stnde unter einander. Dieses Ge-rieht hotte seinen Sitz zuerst in Frankfurt, dann in Speier, zuletzt in Wetzlar. 3. Die Einteilung des Reiches in 10 Kreise, um den Landfrieden und die Urteile des Reichskammergerichts durchfhren zu knnen. 4. Die Reichssteuer (der sogenannte gemeine Pfennig"), deren Erhebung sich jedoch bald als unausfhrbar erwies. 5. Einfhrung der Thnrn und Taxis'schen Posten.
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