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1. Neuere Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 156

1899 - München [u.a.] : Oldenbourg
156 125. Die letzten zehn Regierungsjahre Maximilians I. von Bayern. d) Weitere Frstenkongresse in Laibach und Verona (1821 und 1822) vereinbarten die Niederhaltung aller Umsturzplne im In- und Ausland. Dem-gem wurdeu revolutionre Volksbewegungen der Piemontesen und der Neapo-litaner durch das Einschreiten der sterreicher, hnliche Aufstnde in Spanien durch das Eingreifen Frankreichs niedergeworfen. Hingegen trat England, welches sich fr Anerkennung der von Spanien abgefallenen Provinzen Sdamerikas aus-gesprochen hatte, seitdem von der Allianz zurck. 125. Die letzten zehn Regierungsjahre Maximilians I. von Bayern 18151825. 1. Die bayerische Werfassnng von 1818. Als Ergebnis grnd-licher Beratungen und Vorarbeiten erliefe Maximilian I. am 26. Mai 1818 die Verfassungsurkunde des Knigreichs Bayern; ihr wurden zugleich das 1817 mit dem ppstlichen Stuhle abgeschlossene Konkordat in Verbindung mit dem sogenannten Religionsedikt und andere Beilagen einverleibt. Im Laufe der Zeit sind dazu unter dem Namen von Persassungsnovelleu mehrfache Zustze oder Abnderungen gekommen, besonders wichtige im Jahre 1848. Der Grundgedanke der Verfassung ist das Recht der Mitbestimmung des Volkes in den wichtigsten An-gelegenheiten des Landes. Als Maximilian am 4. Februar 1819 die erste Versammlung der Abgeordneten feierlich erffnete, nannte er diesen Tag den schnsten seines Lebens". Die Hauptgrundstze der Verfassung sind: Erbliche Monarchie des Knigs mit Verantwortlichkeit der Minister, Religions- und Gewissensfreiheit jedes Unterthanen, Gleichheit aller vor dem Gesetze, Unparteilichkeit und Unaus-Haltbarkeit der Rechtspflege; ferner Mitwirkung des Volkes in Sachen der Gesetz-gebung sowie der Besteuerung und aller Finanzangelegenheiten; deshalb Einrichtung einer allgemeinen Stndeversammlung in zwei Kammern (der oberen Kammer der Reichsrte und der unteren Kammer der Abgeordneten), an deren gemeinsame Zustimmung der König in allen Gesetz- und Finanzfragen gebunden ist. Die Mitgliedschaft der Reichsratskammer ist teils erblich, teils lebenslnglich verliehen. Hingegen erfolgt die Berufung der Mitglieder der Abgeordnetenkammer durch freie, indirekte Wahl des Volkes, ursprnglich nach Stnden, seit 1848 nach Wahlkreisen unter Zugrundelegung der Bevlkerungsziffer. 2. Die sonstige Wegiernngsthtigkeit des Knigs. Als Maxi-milian L am 16. Februar 1824 das Jubelfest seiner fnfundzwanzig-jhrigen Regierung beging, konnte er auf eine reich gesegnete Frsten-thtigkeit zurckschauen. In schweren Zeiten hatte er nicht nur die Selbstndigkeit Bayerns erhalten und vielseitige Reformen durchgefhrt, sondern unter richtiger Abschtzung der Verhltnisse auch den Umfang
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