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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 109

1888 - Erlangen : Deichert
43. König Max. I. Joseph u. d. Wiederherstell. d. d. Selbstndigkeit. 109 dem unteren Main. Als er Kunde von der Niederlage Napoleons bei Leipzig erhalten hatte, beschlo er, sich den fliehenden Frau-zosen bei Hanau entgegenzustellen. Doch Napoleon erzwang sich, wenn gleich nach schwerem Kampfe (31. Oktober) und unter neuem groen Verluste, den Weg zum Rheine. Als dann im I. Jl814 die Verbndeten in Frankreich eingedrungen waren und es bei^Brienne^zur Schlacht kam, half Wredes Sieg auf dem rech-ten Flgel der Verbndeten die Niederlage der Feinde herbeifh-ren. Nicht minder rhmlich waren die Kmpfe der bayerischen Truppen bei Bar an,der Aube und bei Areis an der Aube. Nachdem so das neue Knigreich durch krftige Mithilfe im deutschen Befreiungskampfe sich seine Stellung im neuen Deutschland gesichert hatte, kam wenige Wochen nach dem Abschlu des ersten Pariser Friedens Maximilian mit sterreich dahin berein, da an dieses Tirol mit Vorarlberg, Salzburg, das Inn- und Hausruckviertel zurckfallen, Bayern da-gegen das Groherzogtum Wrzburg nebstaschaffen-brg, die Pfalz am linken Rheinufer und einen Landstrich zur Verbindung beider Gebiete erhalten solle. Dieser letztere Punkt des bereinkommens wurde' jedoch bei der vertragsmigen Feststellung desselben im April 1816 nicht erfllt und die Nheinpfalz blieb von dem diesseitigen Bayern geschieden. Bayern hatte durch diesen Landertausch wenn auch nicht an Einwohnerzahl so doch an Umfang verloren und den Zusammenhang seines Gebietes eingebt. Dagegen war die Verbindung der Bevlkerung am Rhein und Main mit Bayern fr die innere Entwicklung des neuen Staates von nutzen__ > Wie durch besondere Vertrge mit sterreich der Besitzstand Bayerns endgltig festgestellt wurde, so wurde durch die Wiener Bundesakte vom 1.1815 das Verhltnis der deut-schen Staaten zu einander geordnet. Dieser Bundesakte zufolge erklrten sich die deutschen Fürsten und freien Städte fr souvern und zum Schutze ihrer Unabhngigkeit nach innen und auen miteinander verbndet. Ihre gemeinsamen Angelegenheiten wurden von nun an durch die Vertreter der einzelnen Staaten, welche
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