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1. Deutsche Geschichte von der Reformationszeit bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 28

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
28 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 15191648. stnde, wonach der ersteren die Lande verblieben, die heute zu den thringischen Herzogtmern gehren. Kurfürst Moritz fand schon vorher seinen Tod. Sein frherer Bundesgenosse, der wilde Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, hatte den Passauer Frieden nicht anerkennen wollen, sondern auch fernerhin die Bistmer geplndert' Masund gebrandschatzt. Da trat ihm Moritz selbst entgegen; bei Sievers-hausen unweit Braunschweig kam es im Jahre 1553 zur Schlacht, in der Moritz zwar siegte, aber tdlich verwundet wurde. Er zhlte bei seinem Tode erst 32 Jahre. mxr Der Kaiser hatte indessen noch einmal versucht, das weichende Glck an seine Fahnen zu knpfen, und Metz zu belagern begonnen. Aber die Belagerung schlug fehl; Karl mute wieder abziehen. Seitdem befestigte sich in dem vor der Zeit gealterten, mden Manne mehr und mehr der Gedanke, seinen Kronen zu entsagen und sich in die Einsamkeit zurck-zuziehen. Lutger9"* ^1. Der Augsburger Religionsfriede und der Ausgang Karls V. Im Jahre 1555 fhrten die Verhandlungen, die zwischen König Ferdinand 1555 und den protestantischen Fürsten stattfanden, zum Abschlu des Augs-burger Religionsfriedens. Den lutherischen Fürsten, den Augs-burger Konfessionsverwandten", wurde das Recht freier Religionsbung und jedem weltlichen Reichsfrsten das Recht zugesprochen, sich zwischen dem katholischen und dem lutherischen Glauben zu entscheiden. Damit erhielten freilich nur die Fürsten, nicht ihre Untertanen das Recht der Gewissens-fteiheit. Es galt der Satz: wessen das Land, dessen der Glaube"; andersglubigen Untertanen ward nur das Recht der Auswanderung zu-gebilligt. Ferner wurde das reformierte Bekenntnis auch jetzt noch nicht reichsgesetzlich anerkannt. der die Frage, ob auch ein geistlicher Fürst in seinem Lande die Reformation durchfhren drfe, einigte man sich nicht. Die Katholiken setzten es durch, da der geistliche Vorbehalt", trotzdem ihn die Protestanten nicht anerkannten, in den Frieden auf-genommen wurde; danach sollte ein Bischof oder Abt, der zur Reformation bertreten wollte, verpflichtet sein, sein Amt niederzulegen. Immerhin war ein vorlufiger Friede zwischen den Religionsparteien zustande ge-kommen. Der Protestantismus war nicht, wie es der Zweck des Wormser Ediktes gewesen war, vernichtet worden; vielmehr vermehrte sich auch ferner die Zahl seiner Bekenner. Sssft0 V- hatte indessen bereits seine italienischen Lande, dabei auch Mailand, das bisher deutsches Reichslehen gewesen war, seinem Sohne
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