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1. Deutsche Geschichte von der Thronbesteigung Friedrichs des Großen bis zur Gegenwart - S. 279

1913 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Zweiter Abschn. Friedrich Wilhelm Il u. erstes Jahrzehnt Friedrich Wilhelms Iii. 279 b) Der Friede von Luneville (1801) und der Reichsdeputations- ^ Hauptschlu (1803). Zu Luneville (in Lothringen) trat der Kaiser zu-gleich im Namen des deutschen Reiches das linke Rheinufer an Frankreich ab und willigte darein, da die Entschdigung der links-1801 rheinischen Erbfrsten durch Skularisation geistlichen Gebietes und Mediatisierung (Entziehung der Reichsunmittelbarkeit) von Reichs-stdten und Reichsdrfern geschehen sollte. Die Ausfhrung bernahm dem Scheine nach eine Reichsdeputation, d. h. ein Ausschu des Reichstages. In Wirklichkeit fiel die Entscheidung zu Paris. Hier warben die deutschen Fürsten und Staatsmnner wett-eifernd um die Gunst Bonapartes und seiner Minister (vgl. S. 277). Endlich kam der Reich sdevutations^.Hauvtschl.u^ zu stnde, so wie 1803 ihn Bonaparte wnschte. Dadurch verloren die geistlichen Staaten bis auf drei (Kurmainz, dessen Erzbischos Dalberg als Kurerzkanzler seinen Sitz in Regensburg aufschlug, den Deutschen und den Johanniter-Orden) und die Reichsstdte bis auf sechs (Bremen, Hamburg, Lbeck, Frankfurt am Main, Augsburg, Nrnberg) ihre Selbstndigkeit. Preußen erhielt 1. durch Skularisation einen Teil des Bistums Mnster mit der Stadt Mnster, die Bistmer Paderborn und Hildes-heim, die Abteien Quedlinburg und Herford (im Ravensbergischen), Elten bei Emmerich, Esten und Werden a. d. Ruhr, die Stadt Erfurt und das Eichsfeld (Teile von Kurmainz); 2. durch Mediatisierung die Reichsstdte Mhlhausen, Nordhausen und Goslar. Es war ein berreicher (fnffacher) Ersatz fr die abgetretenen linksrheinischen Lande. Sehr reich fiel auch die Entschdigung fr Baden. Wrttemberg und Bayern aus. in deren Gebiet die meisten Stiftslande, Reichsstdte und -Reichsdrfer lagen. Bayern bekam u. a. die Bistmer Bamberg und Wrzburg, so da es sich jetzt von der Grenze Tirols bis der den Main erstreckte. Mit den Stistslanden erwarben die weltlichen Fürsten auch die Kirchen-guter. Deshalb bernahmen sie, hnlich wie die franzsische Regierung nach der groen Skularisation, die Besoldung der Geistlichkeit und den Unterhalt der Schulen, beanspruchten nun aber auch ihren Anteil an der Besetzung der Kirchen-und Schulmter. Die Bischfe und Reichsbte, bisher Slandesgenossen der weltlichen Fürsten, wurden Staatsuntertanen, behielten jedoch einen ihrer frheren Stellung entsprechenden hohen Rang. Ihre Ttigkeit beschrnkte sich fortan auf die Ausbung des geistlichen Amtes. An die Stelle der beiden aufgehobenen geistlichen Kurfrstentmer Kln und Trier traten die vier weltlichen: Hessen (Kassel), Baden, Wrttemberg und Salzburg, dessen Erzbischos dem Habsburgischen Groherzog von Toskana Platz machen mute. Das Kollegium der Kurfrsten
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