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1. Neuere Geschichte von 1648 - 1888 - S. 13

1901 - Leipzig : Teubner
§ 4. Die Friedenszeit 1666—1672. 13 fürften, mit den Ständen 1661 und 1662 führte, kein Ergebnis hatten, so erschien Friedrich Wilhelm mit 2000 Mann in Königsberg, ließ den Schöppenmeister Roth, den Führer der Widersetzlichen, wegen Hochverrats verklagen und nach Küstrin bringen und führte durch Entschiedenheit und Güte die Huldigung der Stände herbei. Die Domänen- Huldigung Verwaltung ließ er von treuen märkischen Beamten revidieren und den b£Itss.e „Kammerstaat" durch „Reduktion" aller „entfremdeten" Domänen wiederherstellen. Den jüngeren v. Kal ck st ein, der landesflüchtig in Warschau Landesverrat betrieb, ließ er durch feinen dortigen Gesandten gegen das Völkerrecht gefangen nehmen, ihm den Prozeß machen und den zweifellos Schuldigen in Memel enthaupten. 2. Überführung des Heeres in die fürstliche Gewalt. Mit feinem Heere machte der Kurfürst feine auswärtige Politik und legte den Grunb zur preußischen Macht. Ebenso wichtig würde die Entwicklung des Heerwesens für die innere Begrünbung des branbenburgifch-preußifchen Staats. Friedrich Wilhelm befaß lange Jahre kein Heer fonbern nur Regimenter, Das Heerwesen die von den Obersten geworben, biefen gehörten und nur auf Grunb eines Jjstter mit ihnen geschlossenen Kontraktes dem Fürsten zur Verfügung stauben. Das Obersten^ Heerwesen war ein Geschäft der Obersten, das biefe mit allerlei Betrug zu einem „guten'' machten. Wie die Verwaltung, die Kompagniewirtfchaft, vom Obersten abhing, wie er die Offiziere ernannte, so übte er auch das Gericht, bestätigte die kriegsgerichtlichen Urteile ober begnabigte. Ein roher Geist herrschte oben wie unten. Die wilbe Gewinn- und Genußsucht würde kaum durch barbarische Strafen gezügelt. Diese Truppen suchte der Kurfürst be- Der Kurfürst fonbers feit 1660 in feine landesherrliche Gewalt zu bringen. Um den Sollbestanb der Regimenter zu verwirklichen, ließ er die Musterungen durch sei/i^o^sich. eigene Beamte vornehmen. Er befahl keine Offiziere anzunehmen, die ihm nicht .„anstänbig" feien; er begann die Offiziere von einem Regiment zu einem andern zu versetzen. Erlebigte Oberstenstellen besetzte er, ohne zu warten, ob ein anberer Offizier als Unternehmer in die Stelle träte. Er verlieh den Oberstentitel und erteilte bamit die Anwartschaft auf die Verleihung eines Regiments. Für den Nachwuchs an Offizieren sorgte er durch Errichtung einer Kriegsschule (1655 zu Kolberg). Er zog zuerst das Recht, zu Tode Verurteilte zu begnabtgen, an sich, dann das der Bestätigung aller kriegsgerichtlichen Urteile. Er errichtete eigene Waffen- und Munitions- Verbesserungen, fobriken und verbesserte mit Hülfe des Generalfelbzeugmeisters Otto v. S P a r r die zunftmäßig eingerichtete Artillerie. Die Naturalverpflegung ersetzte er, so weit es ging, durch Soldzahlung in barem Gelbe. Er pflegte ein edleres Ehrgefühl, fesselte die Offiziere durch die Teilnahme an feinem Ruhme und die Hochachtung vor feiner eigenen Leistung an feine Person. Er weckte das Pflichtgefühl und einen Schimmer von Vaterlanbsliebe. 3. Heerwesen und Steuerreform. Noch bestaub vom uralten „Heerbann" die Verpflichtung der Städte zur Stellung der Miliz, die der muj und Grunbbefitzer zur Stellung der Lehensreiterei. Ein Versuch, biefe Ele- Lehensreiterei.
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