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1. Neuere Geschichte von 1648 - 1888 - S. 117

1901 - Leipzig : Teubner
§ 15. Die Konsularregierung. 117 gewisses Beschlußrecht hatten. Damit war die gesamte Verwaltung wieder zentralisiert; eine Selbstverwaltung bestand nur zum Schein. Für die Rechtspflege wurden eingesetzt die Untergerichte, die Berufungs- Rechtspflege, gerichte und der Kassationshof. Die Richter wurden von der Regierung auf Lebenszeit angestellt. Nur die Friedensrichter, welche unter den Untergerichten die unterste Instanz bildeten, wurden auf drei Jahre gewählt, hatten aber nichts zu entscheiden, sondern nur friedlichen Vergleich zu vermitteln. Bei Kriminalanklagen entschied eine erste gewählte Jury die Frage der Zulassung, eine zweite ebenfalls gewählte die Schuldfrage, während die Richter der Strafkammer die Strafe verhängten. Ein neues Gesetzbuch (code Code Napoleon) wurde ausgearbeitet und eingeführt. An die Stelle der Unter- Nap°16on richtsanarchie trat die Universite de France d. H. der allgemeine u°^ichts- staatliche Schulorganismus mit seinem stufenweisen Aufbau in Volks- wesen, schulen (ecoles primaires), Vorschulen (ecoles secondaires), höheren Schulen (lycees) und den Fachschulen (ecoles speciales). Denn von einer umfassenden Universitätsbildung wollte der Despot aus Furcht vor dem freien Denken nichts wissen. Diese Einrichtung der Staatsverwaltung hat im wesentlichen unverändert den Wechsel aller Regierungen bis heute überdauert. Von den Grundsätzen der Revolution war nur der einer formellen „Gleichheit" beibehalten. Der der „Unteilbarkeit" war gesteigert zum straffsten Zentralismus. Ein neues Wehrgesetz ver- Wehrgesetz mit Pflichtete alle Franzosen vom 20. Jahre an zum Kriegsdienst, gestattete aber Loskaussrecht. die Stellvertretung. Die Regierung ordnete die Aushebung nach Bedarf an. Mit dem nach Rom 1800 von den Österreichern zurückgeführten Papste Pius Vii. schloß Napoleon ein Konkordat ab, durch welches zwar die Konkordat i8oi. katholische Kirche in Frankreich wiederhergestellt wurde, aber ohne die Vorrechte einer Staatskirche. Durch die dann von ihm erlassenen „organischen Gesetze" brachte er die Kirche in völlige Abhängigkeit von der Re- Beendigung giernng. Den Bürgerkrieg in der verwüsteten Vendee und Bretagne Bürgerbeendigte er Anfang 1800 durch vollständige Amnestie und zeitweiligen Amnestie. Steuernachlaß. Die Emigranten und die unschuldig Deportierten rief er zurück. 2. Beendigung des zweiten Koalitionskrieges. Es galt noch die Revolutionskriege siegreich zu beendigen. Nachdem Napoleon vergebens durch ein großherzig gefaßtes Schreiben an Georg in. von England und Franz Ii. einen vorteilhaften Frieden herzustellen gesucht hatte, sandte er den General Moreau mit einem Heere nach Süd- Moreau deutschland, wo Württemberg und Bayern durch englische Sub- däch?and, sidien der Koalition wieder zugeführt waren. Napoleon selbst überschritt, um es Suworow gleichzuthun, mit seinem Heere von Genf aus im Mai den Großen St. Bernhard, und bei Marengo (sö. v. Alessan- Napoleons Zug dria), verwandelte das Eingreifen des noch rechtzeitig heranbefohlenen ^Bernhard Generals Desaix den anfänglichen Sieg der Österreicher in eine Nieder- und Sieg bei läge. Der Waffenstillstand, der Oberitalien bis zum Mincio in u^lntmo. Napoleons Gewalt brachte, wurde auch auf Süddeutschland ausgedehnt. Waffenstillstand Die ersten Friedensverhandlungen zu Luneville (sö. v. Nancy) verliefen
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