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1. Deutsche Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zur Thronbesteigung Friedrichs des Großen - S. 163

1913 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
Karl T. 163 zunehmen, und so blieb nun dieses strkste Bollwerk unserer Westgrenze mehr als drei Jahrhunderte (bis 1870) in den Hnden der Franzosen. Im Jahre 1555 trat der in Aussicht genommene Reichstag zusammen 1555 und vereinbarte, ohne Rcksicht auf den Papst zu nehmen, den sog. Augsburger Religionsfrieden. Karl V. war aus Gewissensbedenken nicht erschienen. Er hatte seinen Bruder Ferdinand, der bereits im Jahre 1531 zum rmischen Könige gewhlt worden war. beauftragt, aus eigener Macht und Befugnis" zu handeln. Es wurde beschlossen: 1. Die Reichs-frsten des katholischen und des Augsburgischen Bekennt-nisses haben gleiche Religionsfreiheit. 2. Sie haben das Recht, in ihren Gebieten die Religion zu bestimmen (Wem das Land gehrt, der ist Herr der die Religion"); in den Reichsstdten bleiben die kirchlichen Verhltnisse, wie sie ugen-blicklich sind. 3. Die Untertanen, welche die Religion ihres Landesherrn nicht annehmen wollen, brfen auswanbern. 4. Geistliche Reichssrsten verlieren bei ihrem bertritt zum Augsburgischen Bekenntnisse ihr Amt und bessen Einknfte (geistlicher Vorbehalt). Der Religionsfriebe barg den Keim zu neuen Zw ist ig leiten in sich. Die zweite Bestimmung enthielt eine unertrgliche, durch die britte nur wenig gemilberte Hrte fr biejenigen Deutschen, welche die religise Anschauung ihres Sanbesherrn nicht teilten1. In Bezug auf den geistlichen Vorbehalt erklrten die protestantischen Stnde, da sie dem Könige Ferdinand nur gestatteten, ihn kraft der vom Kaiser verliehenen Vollmacht in den Frieden aufzunehmen, wenn ausdrcklich hinzugefgt wrde, da sie dieser Bestimmung nicht bei-gepflichtet htten. (fr/ Karls V. Abdankung und Tod. Krankheit und bittere Ent-tuschungen, namentlich der Mierfolg feiner Bemhungen fr die Wieberherstellung der kirchlichen Einheit, bewogen den Kaiser, seit dem Jahre 1554 nach und nach alle seine Kronen nieberzutegen. Sein Sohn Philipp Ii. bekam Spanien und Amerika, die Rieberlanbe, welche jeboch als bnrgun-bischer Kreis" im Reichsverbanbe blieben, Neapel mit Sizilien (das Knigreich beiber Sizilien) und Mailanb; sein Bruder Ferbinanb die Lnber, welche er bereits tatschlich regierte, Deutsch-sterreich, Bhmen mit seinen Nebenlnbern und Ungarn, schlielich auch die Regierung des Deutschen Reiches, auf die er als rmischer König den ersten Anspruch hatte. So vollzog sich die Teilung des Habsburgifchen Weltreiches in eine spanisch-italienisch-burgunbische und eine beutsch-slawisch-magyarische Hlfte. 1 Eine Folge des in Augsburg aufgestellten Grundsatzes war es, da die meisten Territorien eine Bevlkerung mit gleichem Bekenntnisse bekamen.
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