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1. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 68

1888 - Wolfenbüttel : Zwißler
- 68 Karls des Khnen, Erbin von Burgund, wurde die sterreichische Hausmacht bedeutend vergrert. 1. Die Herzge von Burgund, aus einer Seitenlinie des fran-zsischen Knigshauses, hatten allmhlich im Westen Deutschlands eine ansehnliche und fast unabhngige Herrschaft gegrndet. Von ihnen wurde zu dem eigentlichen Herzogtum Burgund (Bourgogne) die frher deutsche Freigrafschaft Burgund (Franche Comts) gewonnen, dann im 15. Jahrhundert auch der grte Teil der gewerbfleiigen Niederlande durch Erbschaft, Heirat und Waffengewalt erworben. Der letzte dieser Herzge, Karl der Khne, ein ehrgeiziger und lndergieriger Regent, wollte seine Staaten, die sich von der Nordsee bis zu den Alpen ausdehnten, zum Knigreiche erheben. Er suchte deshalb das Elsa zu gewinnen und eroberte Lothringen. Als aber Karl der Khne auch gegen die Schweiz einen Angriff wagte, erlitt er durch die Eigenossen bei Granson und Murten 1476 schwere Niederlagen. Nun wandte er sich von neuem gegen Lothringen, das dessen Herzog zurckerobert hatte, verlor aber in der dritten Schlacht bei Nancy 1477 mit dem Siege auch das Leben. Der König Ludwig Xi. von Frankreich nahm jetzt das Herzogtum Burgund fr sich, das brige burgundische Erbe, die Niederlande und die Franche Comts, behauptete Maximilian als Gemahl der Maria, der Erbtochter Karls. 2. Mit seinen Kriegen gegen die Franzosen in Oberitalien erwarb Maximilian wenig Ruhm und Erfolge, dagegen entwickelten sich unter seiner Regierung wohlthtige Einrichtungen im Innern des Reiches, welche eine feste stndische Neuordnung begrndeten. Bestimmt von dem Drngen der Stnde stiftete Maximilian auf dem Reichstage zu Worms 1495 den ewigen Landfrieden, der alle Fehden bei Strafe der Reichsacht verbot. Zur Beseitigung der Streitigkeiten der Stnde untereinander wurde als oberster Gerichtshof das Reichs-kammergericht eingerichtet, das zunchst feinen Sitz in Frankfurt, dann in Speier, zuletzt in Wetzlar hatte. Die Mitglieder des Reichskammergerichts wurden von den Stnden ernannt und handhabten das Gesetz im Namen des Kaisers. Damit der Landfrieden und die Urteile des Gerichts die entsprechende Ausfhrung erhielten, wurde das Reich in zehn Kreise geteilt. In jedem derselben besorgte ein Kreishaupt-mann mit einigen Rten die Leitung der Geschfte. Diese Kreise waren: der sterreichische, der bayrische, der schwbische, der frnkische, der kurrheinische, der oberrheinische, der niederrheinisch-
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