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1. Deutsche Geschichte - S. 7

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Germanen. 7 heutigen Hessen, die Cherusker an der mittleren Weser, die Hermnn-duren in Thringen, die Langobarden an der unteren Elbe, die Semnonen in der Mark Brandenburg, die Markomannen in Bhmen, die Goten an der unteren Weichsel zu nennen. Die Völker- schaften zerfielen in Gaue. Nur einige stliche Stmme wurden von Knigen beherrscht. Bei den ^Klnv brigen stand der Volksversammlung, die bei Neu- oder Vollmond zusammentrat und an der alle freien Männer in Waffen teilnahmen, das Recht zu, der Krieg und Frieden und andere allgemeine Angelegenheiten zu beschlieen. Hier wurden auch die H e r z g e gewhlt, die im Kriege den Oberbefehl fhrten; hier die Huptlinge, welche die wehrfhige Mann-schaft des Gaus im Kampfe befehligten und die Gauversammlungen, wo man Recht sprach, leiteten. Kampserprobten und berhmten Huptlingen schlssen sich gern jngere Leute an; sie wurden ihre Genossen im Kriege wie im Frieden, beim Gelage wie im Ernst der Schlacht, ein Gefolge, das von dem Gefolgsherrn feinen Unterhalt und Geschenke aus feinem Hort", d. h. Schatz, erhielt, dafr ihm aber durch einen Eid zur Treue bis in den Tod verpflichtet war. Es gab drei S t n d e, den A d e l, die F r e i e n und die U n f r e i e n. @tnbe. Dem Adel gehrten meift die Huptlinge an. Die unfreien Sklaven waren wohl meift Kriegsgefangene oder deren Nachkommen; sie erhielten von ihren Herren ein Stck Land zum Bebauen, von dem sie ihnen einen Zins zu leisten hatten. Die Germanen waren damals ein Volk von Kriegern. Arbeit, insbesondere die Bestellung des Ackers, hielten sie fr ihrer unwrdig und berlieen sie den Frauen und Sklaven. Wenn sie nicht zum Kampfe oder zur Jagd auszogen, gaben sie sich gern trger Mue hin; ihre Neigung zum Nichtstun, zur Unmigkeit beim Gelage, zum Wrfelspiel fiel den rmischen Beobachtern aus. Zu ihren vornehmsten Tugenden gehrten die kriegerischen Eigenschaften der Tapferkeit und Todesverachtung, dazu die Treue, die der Gefolgsmann dem Gefolgsherrn, der Gefchlechtsgenosse dem Geschlechts-genossen erwies. Sie legte dem einzelnen die Pflicht der Blutrache auf, d. h. die Pflicht, die Ermordung eines Angehrigen durch den Tod des Mrders oder eines feiner Verwandten zu rchen, falls er den Frevel nicht durch Erlegung des Wergeldes", einer in Rindern bestehenden Bue, geshnt hatte. Neben der Treue feiern die rmischen Schriftsteller besonders die derben, aber einfachen und unverdorbenen Sitten der Germanen und ihr inniges Familienleben. Zwar blieb die Frau ihr Leben lang in der Vor-Die Frauen,
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