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1. Deutsche Geschichte - S. 77

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zeit Wenzels (1378 1400) und Ruprechts (1400 1410). 77 ihre Bndnisse, die im Vordergrunde der deutschen Geschichte stehen: die greren Frstentmer, die Stdtebnde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschast. 81. Die Frstentmer. Unter den deutschen Frstenhusern jener g Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Knigs-krne und der bhmischen und brandenburgischen Kurwrde waren, zunchst die Wittelsbach er hervor, welche ein Kurfrstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thringen und Meien bald darauf das Kurfrstentum Sachseu vereinigte; es teilte sich spter in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehrten. Den Sdosten Deutschlands beherrschten d.ie Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nrnberg, hohen-zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die g e i st l i ch e n Mten.^ Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfrsten, sondern noch viele andere der reichen Landbesitz geboten. Jenes Zeitalter ist sr die deutsche Staatengeschichte dadurch von Be-deutung, da die meisten Fürsten mehr oder weniger bemht waren, aus den vielen Bruchstcken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaen, allmhlich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszu-?exs bilden. Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem frstlichen Hoheit. Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, da sie Steuern erhoben. Sie warben Sldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden strzte, die ihnen aber sr innere und uere Kriege eine zuverlssigere Sttze waren als das Ausgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft groe Selbstndigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unter-werfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, mrkische Städte, deren Brgermeister wie kleine Fürsten geschattet Hattert, muten sich demtigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stnde, aus, welche Die ttmbe. das Recht der Steuerbewilligung ausbten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafr neue Rechte und Freiheiten bewilligte.
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