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1. Deutsche Geschichte - S. 112

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
112 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 16191648. Kaiser" anredete, fuhr ihn dieser hart an: Bin ich nun Euer allergndigster Kaiser? So habt Ihr mich lange nicht geheien." Er verhngte ewiges Gefngnis" der ihn und zwang ihn auf Land und Kur zu verzichten. In religiser Beziehung verhielt sich Karl mavoll; er legte dem lutherischen Gottesdienst nichts in den Weg. Luthers Grabsttte anzutasten, was ihm einer aus seinem Gefolge riet, lehnte er ab; er fhre, sagte er, Krieg mit den Lebenden und nicht mit den Toten. Die Kur und den grten Teil der ernestinischen Lande bertrug er auf Moritz. phmm Auch Philipp von Hessen unterwarf sich dem Kaiser, nachdem von Hesse |ejn Schwiegersohn Moritz und Kurfürst Joachim Ii. von Brandenburg fr ihn beim Kaiser Frsprache eingelegt hatten; freilich erreichten sie nicht mehr als das Versprechen, ihn nicht am Leibe oder mit ewigem Gefngnis zu strafen. Zu Halle auf dem Residenzschlosse des Erzbischofs von Magde-brg tat Philipp einen Fufall vor dem Kaiser; als er dabei eine Zuversicht-liche Heiterkeit zur Schau trug, brach dieser in die Worte aus: Wohl, ich will dich lachen lehren". Er gab ihn nicht frei, indem er sich darauf berief, da er nur versprochen habe, ihn nicht mit ewigem Gefngnis zu strafen. Er wollte die Gelegenheit benutzen, um den frstlichen Widerstand auf die Dauer zu brechen und seine kaiserliche Gewalt fest zu begrnden. /, 120. Das Augsburger Interim. Gro war jetzt in der Tat des Kaisers Macht. Nur wenige deutsche Stnde hatten sich ihm nicht unter-worfen, vor allen Magdeburg; Karl schien in der Lage, seinen Willen der gebeugten deutschen Nation auferlegen zu knnen. Da war es ihm sehr unwillkommen, da er sich eben jetzt mit dem Papste Paul Iii. berwarf. Um der weltlichen Interessen des Kirchenstaats willen wnschte dieser nicht einen zu groen Machtaufschwung des Kaisers; er verlegte jetzt gegen den Willen des Kaisers das Konzil von Trient nach Bologna. Unter diesen Um-stnden machte Karl den Versuch, selbstndig eine vorlufige Ordnung der religisen Verhltnisse herzustellen, die bis zu der Entscheidung eines zu-. Das Aug-?- knftigen allgemeinen Konzils in Geltung sein sollte. Dieses Interim", Sl548 ouf ^em Augsburg er Reichstag 1548 verkndet wurde, machte den Pro-teftanten einige Zugestndnisse, wie z. B. den Kelch beim Abendmahle und die Priesterehe; im brigen aber verpflichtete es sie, sich der katholischen Kirche wieder zuzuwenden und sich den Bischfen wieder unterzuordnen. Solche Anordnungen befriedigten die katholische Partei nicht und verletzten in hohem Grade die Evangelischen. Das Interim hat den Schalk hinter ihm", hie es; selbst Moritz von Sachsen verffentlichte es nur in einer ab- genderten Form.
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