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1. Deutsche Geschichte - S. 204

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
204 Das Zeitalter der Zerstrung des alten und der Entstehung des neuen Reichs. tnigkeitsverhltnis zum Gutsherrn; sie waren ferner nicht Eigentmer ihres Hofes, sondern der Gutsherr galt als Obereigentmer; sie waren endlich verpflichtet, auf dem Gutshofe Frondienste zu leisten. Schon seit seiner Thronbesteigung war König Friedrich Wilhelm Iii. bemht gewesen, ihre Verhltnisse zu bessern. Jetzt wurde durch ein Edikt die Gutsunter-tnigkeit aufgehoben. Mit dem Martinitage 1810", sagte das Edikt, hrt alle Gutsuntertnigkeit in unsern smtlichen Staaten auf. Nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute." der stndischen Durch dasselbe Edikt wurden diewirtschastlichenschranken, schrnkungen, die bisher unter den Stnden bestanden hatten, aufgehoben. Nach dem Willen Friedrichs des Groen war dem Adel der Besitz der groen Gter vorbehalten gewesen, dem Brgerstand waren Gewerbe, Handel und die ge-lehrten Berufe, dem Bauernstand der Betrieb der Landwirtschaft zugewiesen. Von dieser Regel waren bisher nur in Ausnahmefllen Abweichungen ge-stattet worden. Jetzt wurde dem Brger gestattet, adlige Gter zu er-werben, dem Adligen wie auch dem Bauer, brgerliche Berufe zu ergreifen. So hrte der schroffe Standesunterschied aus, und allen Brgern wurde Freiheit der Berufswahl zugesprochen. Neuordnung Sodann wurde eine Neuordnung der Staatsverwaltung vor-Verwaltung, bereitet. Ein einheitliches Ministerium sollte den Staat leiten. Regie-rungen traten an die Spitze der Teile des Staats; mehrere Regierungs-bezirke sollten zu Provinzen vereinigt und diese von Oberprsidenten ver-waltet werden. Ordnung* Den Stdten aber wurde durch die Stdteordnung die S e l b st -Verwaltung gegeben, d. h. das Recht, ihre Angelegenheiten unter Aufsicht der Regierung selbst zu verwalten. Die Brgerschaft whlt seitdem Stadt-verordnete; diese whlen ihrerseits die Mitglieder des Magistrats, die Brgermeister und Stadtrte, und den eine Aufsicht der die stdtische Verwaltung aus. Ein Teil der Stadtrte fhrt das Amt unentgeltlich als ein Ehrenamt. Stein gedachte ferner trotz des vielfachen Widerstandes, auf den er traf, eine preuische Volksvertretung zu schaffen und Preußen so zu einem konstitutionellen Staat umzubilden. Da wurde durch eine unglckliche Swr^teins Fgung seiner Ttigkeit in Preußen ein Ende gemacht. Ein Brief, in welchem er von der Notwendigkeit sprach, die Erbitterung gegen die napoleo-nische Fremdherrschast auch in den abgetretenen Gebieten zu nhren, geriet in die Hnde der Franzosen und wurde von ihnen verffentlicht. Darauf legte er im November 1808 sein Amt nieder. Aber Napoleon, der ihn leidenschaftlich hate, war damit nicht zusrieden; von Spanien aus, wo er
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