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1. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 100

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
100 unternommen, die nichts weiter als Vergngungsfahrten waren. Diesem belstande machte der König ein Ende mit den Worten: Ich will nicht, da meine Rte in den Provinzen mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren." Wer bei den Reisen einen Bauer zwang, in zwei Stunden mehr als anderthalb Meilen zu fahren, wurde bestraft. Lie sich ein Offizier eine solche Pflichtvergessenheit zu schulden kommen, so mute er fr jede halbe Stunde, die der Bauer zu stark gefahren hatte, 30 Mark Strafe zahlen. Rechtspflege und Verwaltung. In seinem strengen Gerechtigkeitssinn suchte der König mit Untersttzung des Juristen Samuel Cocceji auch das Rechtswegen zu verbessern. Er forderte gleiches Recht fr alle und schnelle Erledigung aller Streitsachen. Die Vorrechte es Adels auf dem Lande und der Patrizier in den Stdten wurden im Interesse der Gesamt-bevlkerung beschrnkt. Der König schaffte ferner die Hexen-Prozesse ab, indem er verbot, gegen vermeintliche Zauberer und Hexen das gerichtliche Verfahren einzuleiten. Er hielt sich auch fr berechtigt, richterliche Urteile zu mildern oder auch zu verschrfen. Friedrich Wilhelm I. ist ferner der Schpfer einer einheitlichen preuischen Verwaltung. An die Stelle der noch vorhandenen stndischen Gewalten traten bei der Reform von 1723 allenthalben knigliche Beamte. In den Stdten hatten Steuer-r t e, auf dem Lande L a n d r t e die Polizei- und Steuer-Verwaltung. Sie unterstanden den provinzialen Kriegs- und Domnenkammern, die unseren Regierungen entsprechen. Die Kammern waren wiederum dem Generaldirektorium unter-stellt, der obersten Staats- (Zentral-) Behrde, deren einzelnen Abteilungen fr Justiz-, Kriegs-, Finanz- und Domnenwesen Minister vorstanden. Die Oberleitung lag in den Hnden 'des Knigs. Die Generalrechenkammer, die heutige Oberrechnungskammer in Potsdam, wurde zur Beaufsichtigung der gesamten Finanzver-waltung eingerichtet; alle Rechnungen der staatlichen Verwaltung wurden hier einer genauen Prfung unterzogen. Der Geheime Rat lste sich auf; der Erledigung der auswrtigen Angelegenheiten diente seit 1728 eine eigene Behrde, das Kabinetts-Ministerium. Das Gewerbe. Friedrich Wilhelm I. duldete nicht, da seine Untertanen auslndische Stoffe trugen, weil er nicht wollte, da Geld fr Kleidungsstcke in das Ausland gebracht wrde; die Ein-
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