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1. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 28

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
28 Kriegs st euer wurde auferlegt, ein Teil der Domnen ver-kauft, ein anderer verpfndet und Papiergeld aus-gegeben. Das Volk ahmte das edle Beispiel des kniglichen Hauses nach und entrichtete freiwillig groe Abgaben fr das Wohl des Vaterlandes. Schon im Dezember des Jahres 1808 war die Kriegsschuld abgetragen. Als die franzsischen Soldaten Berlin verlieen, zogen die preuischen Truppen unter groem Jubel wieder in die Hauptstadt ein. b) Bauernbefreiung 1807. Da das staatliche Leben nach dem Tilsiter Frieden von Grund auf erneuert werden sollte, so galt es vor allem, die Brger und Bauern selbstndiger zu machen und so fr den Staat zu interessieren; auf diesem Wege wollte Stein das Gefhl politischer Verantwortlichkeit und brgerlichen Gemeinsinnes wecken. Durch das Allgemeine Landrecht war die Leibeigenschaft des buerlichen Volkes aufgehoben; an ihre Stelle war die Gutsuntertnigkeit getreten, die nun eben-falls beseitigt werden sollte. Allein bei dem Widerstande des Adels waren die angestrebten Erleichterungen nur aus vielen kniglichen Gtern durchgefhrt worden. Jetzt verordnete ein kniglicher Erla vom 9. Oktober 1807: Mit dem Martinitage 1810 hrt alle Gutsuntertnigkeit in Unfern smtlichen Staaten aus; nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute, sowie solches aus den Domnen in allen Unsern Provinzen schon der Fall ist." Damit waren die Bauern persnlich frei; sie konnten ihren Hof aufgeben, ohne Erlaubnis des Gutsherrn heiraten, ein Gewerbe erlernen u. a. m.; doch blieben sie, wie frher, ver-pflichtet zu Frondiensten und Abgaben. Diese letzten Beschrnkungen wurden bald darauf erst von Hardenberg beseitigt. c) Beseitigung der Stnde-Schranken. Indem-selben Edikt vom Jahre 1807 wurde den Adeligen erlaubt, brger-liehe Gewerbe zu betreiben, und den Brgern und Bauern, adelige Gter zu erwerben. Der schroffe Standesunterschied wurde dadurch gemildert. d) Die Selbstverwaltung der Städte 1808. Am Ende des achtzehnten Jahrhunderts wurden die obrigkeitlichen Stellen in den Stdten mit ausgedienten Militrs besetzt, welche die Bedrf-nisse und Geschfte der Stadt meistens nicht kannten und nur zu oft ihre Stelle als Ruheposten betrachteten. Daher war es denn auch gekommen, da sich die Städte ohne alle Kraft und Widerstands-shigkeit Napoleon ergeben hatten. Die Stdteordnung vom
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