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1. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 29

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
29 19. November 1808 bestimmt daher: Jedem ist die Mglichkeit gegeben, durch Niederlassung in einer Stadt sich das Brgerrecht zu erwerben. Der Unterschied zwischen Gro- und Kleinbrger fllt fort. Die Brger whlen die Stadtverordneten, die ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich verwalten, diese den Magistrat. Fr die Brgermeister stelle werden drei geeignete Personen in Vorschlag gebracht, von denen eine durch die Regierung besttigt wird. Die Stadt verwaltet ihr Vermgen selber und ernennt fr Kirchen- und Schullasten, fr Armenpflege, fr Bauwesen und Sicherheitsanstalten besondere Deputationen. Der Staat hat nur die oberste Aufsicht der die Stadtverwaltung. (Selbstver-waltung.) Durch diese neue Verordnung wurde der Gemeinsinn berall geweckt und ein selbstbewutes Brgertum geschaffen. Die Leute bekamen Lust, fr ihren Wohnort ttig zu sein, Opfer fr ihn zu bringen und so auch zum Besten des Staates zu wirken. Fr die Dorfgemeinden blieb trotz der Bemhungen Steins die gutsherrliche Gerichtsbarkeit (Patrimonial-gerichtsbarkeit) noch bis 1848 bestehen. e) Die Staatsverwaltung erfuhr 1808 eine wesentliche Umgestaltung. Das Generaldirektorium und das Kabinett, dessen Rte im unmittelbaren Verkehr mit dem Könige standen, ihm der Vorschlge und Berichte der Minister Vortrge hielten und deshalb auf die Entscheidungen des Knigs einen groen, aber nicht immer guten Einflu ausbten, wurden beseitigt. An die Spitze der ein-zelnen Verwaltungszweige traten fnf Fachminister (fr das Auere, das Innere, die Justiz, die Finanzen und den Krieg), die das Staatsministerium bildeten und dem König unmittelbar Vortrag hielten. Ihnen wurde eine Sttze in dem Staatsrat gegeben, dessen Mitglieder, vom Könige ernannt, bei wichtigeren Gesetzentwrfen mitberaten sollten. An die Stelle der bisherigen Kriegs- und Domnenkammern traten Regierungen ; mehrere Regierungsbezirke bildeten eine Provinz unter einem Oberprsidenten. Hardenbergs Reformen. Seit dem Jahre 1810 fhrte Hardenberg Steins Ttigkeit fort. Er wollte die guten Errungenschaften der franzsischen Revolution seinem Lande sichern; er wnschte eine friedliche Revolution im guten Sinne" und als deren Folge demokratische Grundstze in einer monarchischen Regierung". So ging er noch der seinen Vorgnger hinaus. Zwar stach der verschlagene
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