Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 77

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
77 Das Oberhaupt der Provinz, der Oberprsident, hatte die einzelnen Regierungen, an deren Spitze Regierungsprsi-denten standen, in ihrer Ttigkeit zu berwachen. Fr die ein-zelnen Zweige der Verwaltung wurden bei den Regierungen mehrere Abteilungen eingerichtet, eine fr die Kirchen- und Schulangelegen-heiten, eine fr die inneren (Landespolizei-, Gemeinde- u. a.) Ange-legenheitert, eine fr Forst- und Steuerangelegenheiten. Die Ver-waltung des Kreises unterstand dem Landrat. Im Jahre 1817 bildete der König den Staatsrat, einen obersten Kronrat, der der Gesetzentwrfe sein Gutachten abgeben, aber feine Beschlsse fassen konnte; er setzte sich aus kniglichen Prinzen, Ministern und Vertrauensmnnern der Krone zusammen. Die 1815 in Aussicht gestellte Verfassung erhielt das Volk nicht. Es thut mich nuhr leid," schrieb Blcher ein Jahr vor seinem Tode (1819) in seiner eigenen Rechtschreibung an Gneisenau, da der brave man (d. i. der König) den ich immer bte und schtzste der im besitz des allgemeinen zu trauens wahr es Berhrt nun der augenblitf da wo er alles wieder gewinnen knnte denn gab der monarch die verheiene Constitution, so wahr alles guht, warum mu Baiern und andere Regentten uns zuvorkommen ist keiner vorhanden der uns eine anfertigt nun So Schreibe man die Bayrische ab, man fhlt es ia da eine Constitution gegeben werden mu so lae man doch so lange alle Verordnungen und neuen gefetze weg, bis dieser Haupt Schritt geschehen." Im Jahre 1823 berief der König, ohne jedoch das Volk damit zu befriedigen, in den einzelnen Provinzen stndische Provinziallandtage, die zur einen Hlfte aus Standesherren *) und Abgeordneten der Ritterschaft, zur anderen Hlfte aus Vertretern des Brger- und Bauernstandes bestehen sollten. Sie hatten das Recht, der Gesetze, welche die Provinz angingen, ihr Gutachten abzugeben. Auf diese Weise wurden wenigstens die neu erworbenen Landesteile mit den alten eng verbunden, und bei einer gut geregelten Verwaltung, bei der opferfreudigen Ttigkeit mancher ausgezeichneten Oberprsidenten gewhnten sich die Bewohner der neuen Gebiete bald an die umgestalteten Verhltnisse. Das Schul- und Kirchenwesen. Im Jahre 1817 wurde das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten" errichtet und dessen Verwaltung dem tchtigen Minister *) Standesherren wurden die Vertreter jener frstlichen und grflichen Familien genannt, die im Deutschen Reiche als reichsunmittelbar galten.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer