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1. Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit - S. 129

1914 - Münster in Westf. : Schöningh
129 terbliebenenversicherung ergnzt. In demselben Jahre wurde die Privatbeamtenversicherung eingefhrt. Die Frauenfrage ist ein Stck sozialer Frage. Dadurch, da viele Sachen, die frher von der Frau mit den Tchtern und Dienst-mgden hergestellt worden waren, jetzt in den Fabriken schneller und billiger angefertigt wurden, muten viele weibliche Krfte im Hause berflssig werden. Da ferner die Anforderungen, die das Leben und die Versorgung einer Familie an den Verdienst des Mannes stellten, sich immer mehr steigerten, so wurde die Familiengrndung erschwert und auch so ein berschu an unversorgten Mdchen er-zeugt. Anderseits verlangte die Industrie um so mehr Arbeitskrfte, je schneller sie sich entwickelte, und weil die mnnlichen Arbeiter nicht ausreichten, nahm man die weiblichen hinzu. So wurden die Frauen von zwei Seiten in das Erwerbsleben hineingezogen. Es handelt sich nun darum, den Frauen in steigender Zahl passende Berufe zu ffnen. In der Industrie, im Geschftsleben und neuerdings auch im Schul-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphendienst finden Frauen und Mdchen bereits eine lohnende Beschftigung. Die Einzel-staaten nahmen sich in steigendem Mae der Mdchenbildung an. Im Jahre 1908 tat Preußen in dieser Richtung einen guten Schritt vor-wrts, indem es den Mdchen dieselbe Ausbildungsmglichkeit wie den Knaben gewhrte durch die Reform der hheren Mdchenschulen, durch die Einrichtung von Studienanstalten und die Zulassung zum Universittsstudium. Als Auswuchs der modernen Frauenbewegung sind die auf politische Gleichberechtigung mit dem Manne (besonders in Amerika und England) und Auflsung der alten sittlichen Ord-nung abzielenden Bestrebungen zu betrachten. Dagegen leisten die Frauen Hervorragendes auf ihrem ureigensten Gebiet, in der Caritas. Die innere Entwickelung Preuens seit 1871. Verwaltung, Wirtschaft und Verkehr. Die schon von Stein be-gonnene Selbstverwaltung wurde unter Wilhelm I. durch eine Kreis-und Provinzialordnung, unter Wilhelm Ii. durch eine Landgemeindeordnung ergnzt. Die Angelegenheiten der Gemeinde besorgt der Gemeindevorsteher mit der Gemeindevertretung. Mehrere Gemeinden knnen zu einem Amtsbezirk unter einem Amtmann oder zu einer Landbrgermeisterei zusammengezogen werden. In den Stdten werden die Gemeindeangelegenheiten ge-wohnlich durch den Magistrat und die Stadtverordneten Br. u. K., Leitfaden der Geschichte. Iv. g
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