Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des Mittelalters - S. 31

1911 - Nürnberg : Koch
31 Nur noch der Wille des Knigs galt im Reiche; vom König als Mittel-Punkt (Zentrum) wurde die Regierung geleitet (Zentralregierung). Fr die Verwaltung der einzelnen Landesteile gab es nur mehr oj^ setzbare Beamte, die Grafen. Wenn aber der König auch allein die letzte Entscheidung hatte, so beriet er sich doch in wichtigen Fragen mit den geistlichen und welt-lichen Groen. Zu diesen gehrten der Ar ch ij.g p ellan. der oberster Beamter in geistlichen Angelegenheiten war, der Kanzler, fr weltliche Angelegenheiten, und der P f a l z g r a f1), Uer Stellvertreter des Knigs im Hofgericyt. Einflureich waren auch die In-habet der vier Hofmter im Dienste des Knigs: der Truchse (Unterhalt'des Hofes), der Schenk (Weinberge und Kellereien), der Kmmeier (Schatzkammer) und der Marschall (Marstall, berittenes Gefolge). Einen Hausmeier gab es nicht mehr; er htte fr die knigliche Macht eine Gefahr gebildet (wie einst bei den Merovingern). Die Beratungsversammlungen des Knigs und der Groen hieen Hof-oder Reichstage und wurden an verschiedenen Orten abgehalten. Der König hatte nmlich keine feste Residenz, sondern reiste im Lande umher. Das hing mit der Naturalwirtschaft zusammen. Die Abgaben (Einknfte aus den Gutern des Knigs, von Zllen und Straen) wurden nicht in Geld entrichtet, sondern in Lebensmitteln und Naturprodukten. An einem bestimmten Orte wurden diese ge-sammelt. Daher mute der König samt seinem Hofe von einer Pfalz zur andern reisen. Auf den Reichstagen wurden dann die Erlasse des Knigs ausgearbeitet. Da sie in Kapitel eingeteilt waren, hie man sie Kapitularien. Iti striktsverwaltung. Das ganze Reich war in kleine Verwaltungsbezirke eingeteilt, die Gau e. An der Spitze eines Gaues stand der G r ajl Der hatte die tnrffenfahige Mannschaft seines Be-zirkes zu sammeln und im Kriege zu führen (Heerbann); er hatte den Vorsitz im Gaugericht (Gerichtsbann) und mute die Abgaben und Zlle (fr Brcken und Straen) eintreiben und an den König abliefern (Finanzbann). Da die Grafen ein verhltnismig kleines Ge-biet verwalteten, da sie ferner als beliebig eingesetzte Beamte mit den einzelnen Stmmen keinen Zusammenhang hatten (wie ihn der Herzog, dem Stamme selbst angehrend, besessen hatte), so war keine Gefahr vorhanden, da sie dem Knigtum gefhrlich wrden. Nur an den Grenzen (Marken) waren mehrere Gaue einem be-sonders verlssigen Grafen unterstellt; das war der Markgraf. *) Das Wort Pfalz stammt von dem lateinischen Wort palatium Palast. In der Zeit der Karolinger gab es fr das ganze Reich nur einen Pfalzgrafen, der eben Stellvertreter des Knigs in der Gerichtsbarkeit war. Spter (seit Otto d. Gr.) gab es vier Pfalzgrafen (von Lothringen, Schwaben, Sachsen und Bayern). Diese hatten in den betreffenden Herzogtmern die Stellver-tretung des Knigs im Hofgericht, die Aufsicht der die kniglichen Gter und der die Amtsfhrung der Herzoge.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer