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1. Geschichte der Neuzeit seit dem Jahre 1648 - S. 187

1910 - Leipzig : Voigtländer
102 Ausbau der Reichsverfassung. Kulturkampf. 187 angeordnet (1879), wonach brgerliche Rechtsstreitigkeiten von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Strafsachen von Schffengerichten, Strafkammern und Schwurgerichten entschieden werden; diese letzten bestehen aus 3 Richtern und 12 nichtrichterlichen Geschworenen, von denen die Schuldfrage entschieden wird, während die Richter das Strafma festsetzen. Als oberstes Gericht fr das Reich, zugleich als Berufungsinstanz in Zivil- und als Revisions-instanz in Strafsachen ward das Reichsgericht in Leipzig eingesetzt.reichsgericht Die Patrimonialgerichtsbarkeit hrte (seit 1873) gnzlich auf. Ein brgerliches Gesetzbuch wurde ausgearbeitet und trat 12 Jahre Brgerliches nach dem Tode Wilhelms I. in Greift (1. Januar 1900). Der Gesetzgebung der Einzelstaaten unterliegen besonders Kirche und Schule sowie Polizei und Steuerwesen. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches ward (1874) durch ein ein - Weithin heitlichesmnzwesenauf Grund der Goldwhrung die Mark ^unze^Ma zu 100 Pfennigen sowie durch einheitliches Ma und Gewicht weiter durchgefhrt. Die Verkehrs Verhltnisse ganz einheitlich zu gestalten, war unmglich. In bezug auf die Reichspost be- Retchspost hielten sich Bayern und bis auf die jngste Zeit Wrttemberg be-sondere Rechte vor. Von grter Bedeutung wurde der durch den Generalpostmeister, spteren Staatssekretr Stephan (1874) ins Leben gerufene Weltpostverein. In bezug auf Kanle stand Deutschland weniger infolge seiner natrlichen Beschaffenheit als wegen seiner staatlichen Zersplitterung hinter den Nachbarlndern sehr zurck. Erst im neuen Reiche wurde das Kanalnetz bedeutend erweitert. Der Dortmund Emskanal verbindet das rheinisch- Kanle westflische Industriegebiet mit der Nordsee, und vor allem stellt ein Kanal, zu dem Wilhelm I. noch den Grund legte (1887), die Verbindung zwischen Nord- und Ostsee (seit 1895) her. b) Der Kulturkampf. In derselben Zeit, als das Papsttum der weltlichen Macht verlustig ging (S. 184), erlangte es die geistliche Allgewalt. Das vatikanische Konzil nmlich verkndete 1870 die Unfehlbarkeit des Papstes in Sachen der Glaubens- und Sittenlehre. Nur eine verhltnismig geringe Anzahl deutscher Katholiken erklrte sich gegen das Dogma und bildete die Gemeinde der Altkatholiken, fr die der Staat eintrat, als von kirchlicheraltkathoiuen Seite gegen sie vorgegangen wurde. Der streitbare Pius Ix. hatte schon vor dem Verluste der Pius ix.
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