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1. Neuere Geschichte von 1740 - 1888 - S. 74

1901 - Leipzig : Teubner
74 Vi. Die Befestigung des deutschen Reiches u. die Ausbreitung seiner Macht. Kanalbau seit greren Kanlen wurden gebaut der Oder-Spree-, der Kaiser-Wilhelm-, der Dortmund-Ems- und der Elbc-Travekanal. In den Stdten entstanden seit 1870 die Straenbahnen, fr die W. Siemens 1882 die elektri-Telegraphen- fchen Betriebsmittel erfand. Im Telegraphenwesen, das 1876 mit der rocfen' Post verbunden wurde, vermehrte sich die Lnge der Leitungsdrhte von 18891898 von 334 000 km auf 461 000 km, die Zahl der Telegramme Fernsprech- von 42 auf 71 Millionen. Der erste Fernsprecher (Telephon) trat in "nii877.fflt Berlin in Thtigkeit. Der erste Generalpostmeister des deutschen Reiches, der geniale Heinrich Stephan, fgte durch Vereinbarung mit sterreich zu dem Einheits-^inheitsporto Briefporto von 10 Pf. das Einheitsporto fr Packete von 50 Pf. Ul nere l6' fr 5 kg, wodurch ein riesenhafter Waren-Fernverkehr herbeigefhrt wurde. Weltpostverein Seine grte That war die Grndung des Weltpostvereins, dem all-mhlich alle Kulturstaaten beitraten. 5. Das Schul- und Gerichtswesen. Die Verwaltung. Das Hebung der Volksschulwefen wurde in der zweiten Hlfte des 19. Jahrhunderts durch Volksschule. kje Frsorge des Staates und besonders durch den Kultusminister Dr. Falk (18721878) auerordentlich gehoben, so da die Zahl der Analphabeten auf einen geringen Bruchteil eines Prozents herabsank. Doch litt die Volks-schule darunter, da die Kirche dem Staate diesen seinen Besitz mehr oder Schulaufsichts- weniger zu entziehen suchte. Dem machte das Schulaufsichtsgesetz in-gesetz i8<2. eilt Ende, als nach ihm der Staat die Orts- und Kreisschulinspektoren ernennt und ihre Bezirke abgrenzt; die Geistlichen haben seitdem nur In-spektionsbefugnisse, soweit sie ihnen der Staat jedesmal erteilt. Aus dem Ausblhen der Gebiete des hheren Schulwesens arbeiteten sich die Realanstalten (Real-ftahentumg. gymnasien und Realprogymnasien, Oberrealschulen und Realschulen) krftig empor; die altbewhrten Grundlagen des Gymnasiums wurden dadurch mehrmals erschttert. Mit der deutschen Einheit wurde auch ein einheitliches deutsches Recht geschaffen, zuerst das notwendigste, ein gemeinsames Einheitliches Handelsrecht (schon im Norddeutschen Bunde), dann ein Strafgesetz-^Strafrechf' buch fr das ganze deutsche Reich und endlich nach langer Vorarbeit ein und brgerliches brgerliches Gesetzbuch, das am 1. Januar 1900 fr das Reich in Recht- Kraft trat. Die Rechtspflege wurde in vier Stufen (Instanzen) geordnet; Gerichts- die unterste bilden die Amtsgerichte, mit denen zur Aburteilung von Ver-Verfassung. gejjen Schffengerichte verbunden sind, die nchste die Landgerichte, an denen zur Aburteilung der Verbrechen die Schwurgerichte gebildet werden, die folgende die Oberlandesgerichte und die hchste das Reichsgericht in Leipzig (seit 1879). Dieses giebt jedoch fr Bayern, das sein eigenes bayerisches Reichsgericht besitzt, nur in Handelssachen die oberste Ent-Organisation scheidnng. In der allgemeinen Landesverwaltung Preuens wurde vwwaltung neben den staatlichen Behrden die Selbstverwaltung, d. h. die Ver-in Preußen, waltung durch die vom Volke gewhlten Vertreter organisiert Die unterste Gemeinde. Stufe der Bezirke bildet hier die Gemeinde, an deren Spitze der Ge-meint)erat mit dem Gemeindevorsteher steht. Mehrere Gemeinden sind zu einem Amtsbezirke vereinigt, in dem der Amtsvorsteher die niedere Polizei Kreis. ausbt, der der Gemeinde steht der Kreis, dessen Angelegenheiten der Landrat mit dem zu bestimmten Zeiten zusammentretenden Kreistage und
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