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1. Neuere Geschichte von 1740 - 1888 - S. 76

1901 - Leipzig : Teubner
76 Vl Die Befestigung des deutschen Reiches u. die Ausbreitung seiner Macht. Dies gelang ihm zwar nicht, aber die malose Wildheit der Partei wurde doch gezhmt, ihre Siegeszuversicht gedmpft und die augenblickliche Gefahr beseitigt. Wenngleich aber die Sozialdemokratie es zunchst aufgegeben hat, mit revolutionrer Gewalt bei erster Gelegenheit den Staat umzustrzen und auf den Leichen aller Widersacher ihre Herrschaft aufzurichten, vielmehr nur schrittweise berall vorzudringen und Bauern und Brger fr sich zu gewinnen sucht, so ist die Gefahr fr das Vaterland doch keineswegs ge-schwunden. Dies wird erst dann geschehen, wenn der vierte Stand durch die stetige Verbesserung seiner Lage veranlat wird sich von den Wahn-sinnigen Plnen und Verheiungen der Sozialdemokratie abzuwenden. Diesen sichersten Weg, sie zu berwinden, beschritt auf Bismarcks Rat Kaiser Wilhelm I. in edler Gromut, als er von den Wunden, die ihm der zweite Mordbube beigebracht hatte, genesen war. Whrend frher nur durch Verbot bermiger Frauen- und Kinderarbeit, sowie der Lohnzahlung in Waren statt in Geld (Trucksystem) dem Arbeiter geholfen war, verkndete Kaiserliche eine kaiserliche Botschaft, da das Wohl der Arbeiter positiv gefrdert i7dt;Rob* 1881. tder^,en solle. Es solle fr die Hlfsbedrftigen gesorgt werden. Auf diese Beginn der Frsorge htten sie einen Anspruch, und dem in rechter Weise zu gengen ^esetz"ebu"^ ^ e*ne ^er hchsten Ausgaben jedes Gemeinwesens. Der Kaiser erklrte es ge e ge ung. ^ |ejnen sehnlichen Wunsch, durch diese Frsorge den innern Frieden des Vaterlandes zu sichern. Drei groe Hlfsgesetze wurden nun zustande ge-Kranken- bracht: 1. das Krankenversicherungsgesetz, demzufolge die Versicherten beri83.un9 bei Erkrankung bis zu 13 Wochen regelmig eine ansehnliche Untersttzung Unfall- erhalten 2. das Unfall-Versicherungsgesetz, das den im Betriebe berfi884un0 erwen aus lngere Zeit oder lebenslnglich eine nach dem Grade der Erwerbsunfhigkeit bemessene Rente zuweist 3. das Jnvaliditts-Jnvaliditts- und Altersversicherungsgesetz, das jedem Erwerbsunfhigen bei dauernder, Versicherung Vlliger Erwerbsunfhigkeit einen Anspruch auf die Invalidenrente nach ml. fnfjhriger, auf die Altersrente vom 70. Lebensjahre an nach 30jhriger Beitragsleistung giebt. Es war das letzte Gesetz, fr das Fürst Bismarck Fürst Bismarcks mit aller Kraft eintrat. Von Kaiser Wilhelm Ii. veranlat, nahm er seinen 20^Mrz"i39o Ebschied aus dem Dienst des Reiches, das er hatte schaffen helfen. Er Bismarcks lebte noch bis zum 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Hamburg. Tod M^Juli Mit ihm schied der Heros des deutschen Volkes dahin. Kaiser Als Kaiser Wilhelm Il den ersten Reichstag seiner Regierung, um- Wilhelms Ii. geben von fast allen deutschen Fürsten, erffnete, erklrte er in der Thron-Kundgebung^ rede: Als ein teures Vermchtnis Meines in Gott ruhenden Grovaters 22. Nov. 1888. habe Ich die Aufgabe bernommen, die von Ihm begonnene sozialpolitische Aufgabe fortzufhren." Lange bevor der Staat sich der Hlfsbedrftigen annahm, war die christliche Liebesthtigkeit um sie bemht. An der Wende des 17. Jahrhunderts durch den Pietismus, besonders durch den frommen A. H. Francke geweckt, war sie während der Freiheitskriege mchtig erstarkt. Ihre Das evan- grte Schpfung ist das evangelische Diakonissenwerk, das von Kaisers-^nisienwer/ toer$ ant Niederrhein ausging, wo der von opfermutiger Nchstenliebe und gegrndet von seligem Gottvertrauen erfllte Pastor Theodor Fliedn er wirkte. Demgegenber Fliedner 1833. entwickelte die katholische Kirche in einer Anzahl von Orden eine ebenso
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