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1. Geschichte des Altertums - S. 123

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 18. Solon und seine Gesetzgebung in Athen. 123 führte er eine Erleichterung der Schuldenlast (Seisachtheia) in dem niederen Volke durch. Er setzte den üblichen hohen Zinsfuß herab, hob die wegen Schulden erteilten Freiheitsstrafen auf und erniedrigte den Münzfuß so, daß 73 Drachmen *) fernerhin den Wert von 100 hatten, die Schulden demnach um 27 °/0 erniedrigt wurden und in dem neuen Münzfuß zu entrichten waren. Darnach führte er eine neue Verfassung (594) ein. Die Staatsverfassung Solons beseitigte die Vorherrschaft der Aristokratie und ging dadurch zur Volksherrschast oder Demokratie über, daß nicht mehr das Vorrecht der Geburt, sondern der Grundbesitz und die daraus gegründete Staatssteuer zum Maßstab für die Teilnahme an der Staatsgewalt genommen wurde. Die Bürgerschaft zerfiel nach dem Ertrage ihres Grundbesitzes von jetzt ab in vier Klassen; Fremdlinge und Sklaven waren ausgeschlossen. Die Bürger, welche jährlich 500 Scheffel Getreide oder ein entsprechendes Maß Wein oder Öl ernteten, bildeten die erste Klasse; der Ertrag von 300 Scheffeln war maßgebend für die zweite Klaffe, der von 150 Scheffeln für die dritte Klaffe und ein solcher unter 150 Scheffel für die vierte Klaffe. Die Bürger der ersten Klasse konnten zur Archontenwürde, die der drei ersten Klaffen zu den übrigen Staatsämtern gelangen. An den Volksversammlungen und Volksgerichten konnten alle Bürger teilnehmen. Die Volksversammlung hatte die höchste Gewalt im Staate. Sie entschied über Krieg und Frieden, wählte die Beamten und beschloß über die Anträge des Rates. Der Rat oder die Bule bestand aus 400 Mitgliedern der drei ersten Klaffen, welche über 30 Jahr alt fein mußten. Er bildete den Ausschuß der Volksversammlung, hatte die Verwaltung des Staates und die Leitung der Finanzen unter sich. Täglich hielt er öffentliche Sitzungen ab, und je der zehnte Teil feiner Mitglieder, die Prytanie oder die Pry-tanen mußten den ganzen Tag in dem Prytaneion versammelt bleiben, wo sie auch aßen und schliefen, bis die ein Zehntel des Jahres dauernde Amtszeit um war. Was in der Volksversammlung beschlossen worden war, führten die 9 Archonten aus, die jährlich aus der ersten Bürgerklasse gewählt wurden und auch den Volksgerichten beizuwohnen hatten. Wenn sie ihr Amt tadellos verwaltet hatten, so wurden sie lebenslänglich Mitglieder des obersten Gerichtshofes. Dies war der Areopag. Derselbe hatte über die schwersten Verbrechen zu urteilen, die Amtsführung der Archonten zu beauf- *) 1 Drachme = 6 Obolen, 1 Obolos = 13 Ps.
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