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1. Lehrbuch für den erzählenden Geschichts-Unterricht an höheren Schulen - S. 151

1895 - Freiburg i.B. : Wagner
151 Der Griechenkaiser setzte die lstigen Fremden rasch der den Bosporus. ' Mitten durch die Wsten Kleinasiens drang Konrad vor. Aber Hunger und Krankheit und die Pfeile der flinken Trkenreiter zwangen ihn schlielich zur Umkehr. Ganze Haufen toter Menschen und Tiere bezeichneten seinen Weg; er selbst kam krank nach Konstantinopel zurck. 3. Kaum genesen, ging er mit dem König von Frankreich zu Schiff nach Akkon. In Jerusalem lie er sich zu einem Feldzuge gegen Damaskus verleiten. In den Grten dieser Stadt'trafen ihn erneute Verluste; die Untreue des jungen Knigs von Jerusalem zwang ihn abzuziehen 3. Das Rittertum. 1. Die Bauern hatten seit Karl dem Groen ihre Freiheit allmhlich eingebt; das letzte Bauernheer hatten die Anhnger-Rudolfs von Schwaben am Neckar zusammengehauen. Bischfe, Grafen, Klster belehuteu jngere Bauernshne, fr die sich lngst kein rodbarer Wald mehr fand, mit Teilen ihres ungeheuren Grundbesitzes; kleine Hofleute stellten sich freiwillig unter den Lehensschutz eines mchtigen Nachbars. Dafr lieferten alle diese Grundholden" dem Grundherrn" oder, wenn sein Land-besitz umfangreicher war, seinen Meiern Zinswein und Zinskorn in miger Berechnung oder arbeiteten fr ihn als Handwerker. Der Grundherr als Graf oder an seiner Statt der Meier bte die Gerichtsbarkeit. Den Herren der Ritterschaft" lag auch die Kriegspflicht ob. Die geistlichen und weltlichen Fürsten bildeten mit den Grafen den ersten, die Gemeinfreien (Frei-Herren) den zweiten Schild; ans den waffentchtigen Reitern", die von den Grnndherren des hoben Adels Land zu Lehen erhielten und sich ihnen dafr in Treue angelobten wie die Ge-folgschaften der Urzeit, erwuchs der niedere Adel: aus den freien Dienstmannen bestand der dritte, aus den unfreien der vierte Schild. Auf den Rmerfahrten und Kreuzzgen entwickelten sich, vorwiegend nach franzsischem Vorbild, eigene Bruche, Rechte und Anschauungen dieses Standes. 2. Der zum Schildesamt" bestimmte Knabe erhielt vom siebten Jahr an im Edeldienst" eines Fürsten oder Edeln, dem er bei Tisch und auf der Jagd als Junker" aufwarten mute, Anleitung zu hfischer Zucht und Reinlichkeit. Darauf wurde er als Edelknecht oder Edelknappe im Reiterdienst und im Ge-brauch der Waffen, in den Regeln der Jagd und des Frauen-dienstes unterwiesen. Mit zwanzig Jahren wurde er in den
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