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1. Lehr- und Lesebuch der Geschichte von der Gegenwart bis auf Kaiser Karl den Großen - S. 87

1892 - Berlin : Mittler
3. Heinrich Iv. (1056-1106.) 87 Heinrich Iv. und Gregor Vii. (1077.) Damals sa auf dem Stuhle Petri Gregor Vii. Dieser, frher Hildebrand geheien, der Sohn eines armen italienischen Landmanns, war zeitig als Mnch in ein burgundisches Kloster getreten. Von hier ging er nach Rom, wo der sittenstrenge Mann allmhlich zu dem ver-trauten Ratgeber mehrerer Ppste aufstieg. In dieser Stellung wute er es durchzusetzen, da der Papst fortan nicht mehr von dem rmischen Volke, sondern nur noch von den Geistlichen an den Hauptkirchen Roms und den Bischfen der nchsten Umgegend (den Kardinlen) gewhlt wurde; zugleich sollte die Besttigung der Wahl durch den Kaiser nach und nach in Fortfall kommen. Als der durch seine unbeugsame Wittens-kraft ausgezeichnete Mann die ppstliche Wrde erhielt, ging sein ganzes Streben dahin, die Kirche im Innern zu lutern, die Geistlichkeit von dem Einflsse der weltlichen Macht zu befreien und die Gewalt des Papstes, des Stellvertreters Gottes und Statthalters Christi", der jede weltliche Herrschergewalt zu erheben. Hierdurch wurde ein jhr-hundertelanger, verderblicher Kampf zwischen Kirche und Staat herbei-gefhrt. Durch drei Mittel suchte Gregor sein khnes Ziel zu erreichen. Zunchst verbot er den Kauf und Verkauf geistlicher Gter sr Geld (Simonie, nach Apostelgeschichte Viii, 18), damit die kirchlichen mter nicht in die Hnde Unwrdiger gerieten. Dann befahl er fr alle Geistlichen die Ehelosigkeit (den Clibat) an; die Geistlichen sollten fortan keine Familie haben, um nicht durch die Sorge fr Weib und Kind der Kirche entfremdet und von der weltlichen Macht abhngig zu werden. Das wichtigste Verbot aber, welches in die Rechte des Kaisers tief eingriff, ging dahin, da die weltlichen Fürsten die Geistlichen nicht mehr in ihre Wrden einsetzen sollten, keinem Laien d. h. Nichtgeistlichen sollte die Investitur, die Belehnung eines Geistlichen mit Ring und Stab, den Zeichen der geistlichen Wrde, zustehen. Bisher warm die Bischfe und bte als Reichsfrsten vom Kaiser eingesetzt worden, während der Papst sie nur fr das geistliche Amt geweiht hatte. Nun sollten diese Geistlichen durch die Domkapitel (geistliche Wahlkrperschaften) und den Papst gewhlt werden und so zugleich ohne weiteres die welt-lichen Besitzungen erhalten. Hiermit aber wurden sie der kaiserlichen Macht entzogen und nur von Rom abhngig. Diese Forderungen des Papstes riefen an vielen Orten Mifallen und Emprung hervor. Auch Heinrich Iv. kmmerte sich um die ppstlichen Erlasse nicht; mit Unwillen wies er die Zumutung zurck, sich dem Willen des rmischen Bischofs zu unterwerfen. Da lud ihn Gregor
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