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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 27

1911 - Breslau : Hirt
Das Römische Kaiserreich und die Germanen. 27 § 11. Die Christen. Bei weitem das bedeutendste Ereignis in der inneren Geschichte der Kaiserzeit ist die Ausbreitung des Christentums. Von Jerusalem hatte sich die Gemeinde der Jünger Jesu zerstreut und an die nahe Küste des Mittelmeeres geflüchtet. In Antiochien kam der Name „Christen" für sie auf. Dann begannen Barnabas und Paulus die Heidenmission in Kleinasien, Mazedonien und Griechenland. Sehr früh entstand eine Gemeinde in Rom. Noch zeigten die Gemeinden keine feste Form der Verfassung; mau kam in Privathäusern oder gemieteten Versammlungsräumen zur gemeinsamen Feier des Gottesdienstes zusammen. Die Heidenchristen hielten sich von heidnischen Kulthandlungen fern und vermieden vor allem den Genuß des Opferfleisches, dagegen brachen sie ihren bisherigen Verkehr mit ihren Verwandten und Freunden nicht ab. Nach dem Brande Roms verfolgte Nero die Christen, nicht wegen ihres Glaubens, sondern weil man ihnen die Brandstiftung schuld gab. Aber schon in der Zeit der Flavier hatten die Christen zahlreiche Anhänger, sogar Mitglieder des Kaiserhauses scheinen zu ihnen gehört zu haben. Bereits um das Jahr 100 sind sie im ganzen Morgenlande verbreitet, Antiochien, Ephesus, Alexandrien sind Mittelpunkte ihrer Gemeinden, von hier gehen die Sendboten durch ganz Kleinasien, über den Tigris und am Nil aufwärts. In Griechenland ist Korinth und für den ganzen Westen Rom die vornehmste Gemeinde. In Afrika, Spanien, Gallien, Germanien und Britannien wirken Missionare. Im allgemeinen schreitet die Verbreitung von Stadt zu Stadt, doch finden sich auch Landgemeinden. Die Gemeinden gewinnen eine übereinstimmende Verfassung, das Amt des Gemeindeältesten, Presbyter oder Episkopus genannt, und das des Diakonen sind ausgebildet. Die einzelnen Gemeinden suchen Zusammenschluß, Synoden werden abgehalten, die Bischöfe treten miteinander in Verbindung, Rom gewinnt eine höhere Stellung- Nach dem Zwölftafelgesetz durften fremde Gottesdienste in Rom nur mit staatlicher Genehmigung eingeführt werden, die Ausübung jeder nicht genehmigten Religion war also untersagt. Außerdem aber galt die Weigerung, den Göttern und dem Genius des Kaisers Opfer darzubringen, als Sakrilegium. Der Zuwiderhandelnde verfiel den Strafen, die gegen Unfreie angewandt wurden. Nach diesen Bestimmungen mußte gegen die Christen verfahren werden. Seit Trajan nahm der Römische Staat Stellung zu ihnen. Als Plinins der Jüngere sie in Bithynien verfolgte, billigte der Kaiser sein Vorgehen, nur verbot er, sie aufzuspüren, man solle in jedem Falle Anzeige erwarten. Erst unter Mark Aurel scheinen dann die Volksleidenschaften schwerere Verfolgungen gefordert zu haben.
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