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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 87

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 87 nationalen Königtum zusammentrafen, und ließ sich zum Gegenkömge wählen. Er wurde jedoch abgesetzt und der jüngere Sohn Heinrich für die Thronfolge in Deutschland in Aussicht genommen. Aber auch dieser empörte sich gegen seinen Vater, trat ihm in offenem Felde gegenüber, zwang ihn sogar auf der Burg Böckelheim zur Abdankung und rüstete zu einem Feldzuge gegen den Entflohenen, als diesen ein schneller Tod bei seinem Freunde Otbert von Lüttich abrief. Er wurde schließlich in der Kaisergruft zu Speyer beigesetzt. § 50. Heinrich V. (1106—1125). Unter Heinrich V. kam der Jn-vestiturstreit zum Austrag. Gerade in Deutschland war ein friedlicher Ausgleich besonders schwierig, da hier seit Otto I. den Bischöfen Reichsgut übertragen wurde und die Könige unter formeller Wahrung eines Wahlaktes die Bistümer frei vergeben hatten. Mit der Investitur war für die Bischöfe Hoffahrt, Heerfahrt und Abgabenpflicht verbunden. Die Reichseinnahmen kamen meist aus großen, von der Kirche verwalteten Rerchs-gütern. Die Bischöfe waren gleichzeitig Träger von staatlichen Hoheitsrechten. Auf das Juvestiturrecht verzichten, bedeutete also für den Kaiser eine starke Einbuße seiner Macht, für das Reich eine Lockerung seiner Einheit. Auf einen seltsamen Ausweg verfiel der kühl berechnende Kaiser bei seinem ersten Römerzuge. Nach einem mit dem gutmütigen Papste Paschalis Ii. zu Sutri abgeschlossenen Vertrage wollte der Kaiser auf das Jnvestitnrrecht verzichten, hingegen sollte die Kirche alles seit Karl dem Großen erworbene weltliche Gut mit den erworbenen Gerechtsamen zurückgeben. Die Durchführung des Vertrages scheiterte aber an dem Widersprüche der deutschen Bischöfe. Umsonst führte der Kaiser den Papst als Gefangenen ab; ein Konzil erklärte alle Abmachungen für nichtig. Auch ein zweiter Zug nach Italien hatte keinen Erfolg. Die Frage wurde endlich 1122 im Wormser Konkordat geregelt. Der Bischof wird von nun an in Gegenwart des Königs ober seines Bevollmächtigten von dem Domkapitel (der Abt vom Konvente) gewählt, er empfängt darauf vom Kaiser die weltlichen Güter und Rechte durch Überreichung des Zepters, des Symbols der weltlichen Gewalt, und zwar in Deutschland vor der Weihe, in Italien und Burgund innerhalb sechs Monaten nach der Weihe. So sehr der Kaiser auf die Wahrung seiner Herrscherrechte bedacht war, so hatte er doch allenthalben Mißerfolge. In Sachsen hatte er nach dem Aussterben der Billunger den ihm früher ergebenen Grafen Lothar von Snpplinbnrg als Herzog eingesetzt. Später aber erlitt er durch diesen und die den Saliern abgeneigten Sachsen am Welfesholze bei Mansfeld eine Niederlage. Lothar, nicht der Kaiser, verlieh die damals erledigte Ostmark nebst der Lausitz an Albrecht von Ballenstedt. Mit Heinrich V. starb im Jahre 1125 das Fränkische Haus aus; Erben waren seine Neffen, die Brüder Friedrich und Konrad von Hohenstaufen.
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