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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 117

1911 - Breslau : Hirt
Deutsche Geschichte im Mittelalter. 117 Besonders rührig erwiesen sich die Herzöge aus dem Hause der Pi asten, die meißnische, thüringische und fränkische Bauern in das fruchtbare Land an der oberen Oder einluden und Schlesien germanisierten. Schlesien, benannt nach den Zlasane oder Slenzane am Flusse Slenz (Lohe) und am Berge gleichen Namens (Zobten), war seit dem Abzüge der vandalischen Germanen slawisch (meist polnisch) geworden. Es gab hier bis etwa zum Jahre 1000 nur Gaugenossenschaften, und diese standen mindestens in dem letzten halben Jahrhundert unter böhmischem Einfluß und böhmischer Herrschaft. Ein schwunghafter Handel wurde schon damals zwischen Prag und Krakau betrieben. Von Westen werden daher auch die ersten Christianisierungsversuche in Schlesien gekommen sein. Boleslaw Chrobry, unter dem das Gnesen unterstellte Bistum Breslau entstand, zog Schlesien zu Polen hinüber, mit dem es gegen 200 Jahre verbunden geblieben ist. In eine losere Abhängigkeit kam Schlesien, als Boleslaw Iv. es seinem Neffen als Erbanteil überwies vorbehaltlich der Oberhoheit von Krakau. Diese hat aber schon Herzog Heinrich I., der Bärtige, vermählt mit Hedwig von Andechs-Meran, gelöst, dessen Macht sich von der Neumark bis an die Karpaten erstreckte. Mit ihm beginnt Anfang des 13. Jahrhunderts das große Ger-manisierungswerk, das seine, vielfach mit deutschen Frauen vermählten Nachfolger, bis über 1300 hinaus fortgesetzt haben. Ebenso haben die großen Zisterzienserklöster Leubus, Kamenz, Heinrichau und Grüssau in dieser Hinsicht große Verdienste, zumal da sie den Landbau förderten; auch die Benediktiner, Prämonstratenser und Kreuzherren haben das Deutschtum gepflegt. Schlesische Städte und Dörfer mit deutschem Recht und deutscher Bevölkerung waren bis zum Mongoleneinfall selten, um so zahlreicher werden sie in den nächsten zwei Menschenaltern, besonders 1245—65. Auch Breslau erhielt erst 1242 Stadtrecht. Manche deutschen Städte wurden ganz neu gegründet, andere lehnten sich an slawische Siedlungen an, die dann durch den Zusatz Alt- oder Wenig- unterschieden wurden. Ähnlich war der Vorgang bei der Anlage deutscher Dörfer, deren etwa 1500 entstanden. Ein Unternehmer (locator) steckte auf Grund eines Vertrages mit dem Grundherrn und unter Zustimmung des Herzogs eine Dorfflur ab, vermaß die Hufen des Ackerlandes, wies den um ihn gesammelten Bauern meist zwei an und behielt, abgesehen von der Psarrwidemut, selbst mehrere. Weide und Wald blieben gemeinsam. Der Unternehmer übte als Schultheiß (Scholze) mit Schöffen die niedere Gerichtsbarkeit, wofür er den dritten Pfennig, meist auch Schlacht- und Schankgerechtigkeit und wohl auch eine Schaftrift erhielt, die höhere der Herzog durch einen Hofrichter. Die deutschen Bauern waren freie Männer mit freiem, erblichem Eigentum, nur hatten sie außer der Verpflichtung zur Heeresfolge einen Hufenzins an den Grundherrn und den Zehnten an den Bischof bzw. Pfarrer zu zahlen. Mußten sie das Ackerland erst durch Rodung des Waldes gewinnen, so erhielten sie dafür mehrere Jahre Steuerfreiheit. Die Rechtsverhältnisse der deutschen Bauern waren ähnlich den jetzigen: sie hatten Selbstverwaltung, freien Besitz, über den sie nach ihrem Willen verfügen konnten, bestimmte Abgaben zu leisten und waren freizügig, während die polnischen Bauern unfrei waren und unter ungeregelten Lasten seufzten. Bei der Anlage von Städten steckte man erst den viereckigen Ring (rinc — Versammlungsort, Mitte eines Heerlagers) nach
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