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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 197

1911 - Breslau : Hirt
Das Zeitalter der Religionskriege. 197 Das Zeitalter der Religionskriege. 1555 — 1648. Während die norddeutsche Reformation über der Ausgestaltung des Lehrsystems im einzelnen ihre werbende Kraft einbüßt, übt der romanische Reformator in Genf auf den Westen Europas gewaltige Wirkungen aus. Die römische Kirche befestigt sich unter tätigster Mitwirkung des Jesuitenordens auf dem Konzil zu Trient neu und stellt alle ihre Kräfte in den Dienst der Gegenreformation, d. H. sie will nicht nur den ihr verbliebenen Besitzstand behaupten, sondern sie arbeitet daran, auch die verlorenen Provinzen zurückzugewinnen. Sie beginnt, Mission in den außereuropäischen Erdteilen zu treiben. Deutschland ist durch den Gegensatz der Konfessionsparteien so sehr gelähmt, daß es den vierzigjährigen Kämpfen an seinen Grenzen untätig zusieht. Europäische Staaten. In allen Staaten, in denen sich Alt- und Neugläubige in größeren Mengen nebeneinander finden, entstehen daraus für die Herrscher die größten Schwierigkeiten, die Stellung der Reformierten im Staate und ihr Verhältnis zum katholischen Teile der Bevölkerung befriedigend zu ordnen. Zunächst versucht die eine Partei die andere zu überwältigen. Das Ergebnis ist in den verschiedenen Staaten verschieden: in den beiden südlichen Halbinseln, die von der kirchlichen Bewegung fast unberührt waren, bleibt die katholische Kirche die alleinherrschende. In England siegt nach Schwankungen die Reformation, in Schottland desgleichen; Irland bleibt katholisch. Die reformierten Niederlande trennen sich von den katholischen. In Frankreich endlich gelingt es dem staatsmännischen Genie Heinrichs Iv., einen modus vivendi zu finden, der dem Staate die Kräfte beider Parteien, dienstbar macht. Während der Religionskämpfe haben oft Religionsverwandte verschiedener Nationalität einander gegen die eigenen Volksgenossen unterstützt; um 1600 aber zeigt sich in Konflikten zwischen kirchlichen und nationalen Pflichten das nationale schon als das stärkere Band. § 107. Die Gegenreformation. In Italien wich seit der Mitte des Jahrhunderts die Renaissance vor einer von tiefer Religiosität erfüllten geistigen Strömung. Der Ruf nach Abstellung der vorhandenen kirchlichen Schäden und nach Unterdrückung der reißend itnt sich greifenden neuen Lehren wurde von der Kurie selbst erhoben und die Arbeit daran von dem Papste Paul Iii. (Caraffa) eifrig und tatkräftig gefördert. 1. Das Konzil zu Trient (1545—63), das auf des Kaisers Wunsch vom Papste Paul Iii. berufen war, aber jahrelang unterbrochen
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