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1. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 204

1911 - Breslau : Hirt
204 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. 1. Der Kaiser. Das Prsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, der den Namen Deutscher Kaiser" shrt. Der Kaiser hat das Reich vlkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären, Frieden zu schlieen, Bndnisse und andere Vertrge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklrung des Krieges im Namen des Reiches ist die Zu-stimmuug des Bundesrats erforderlich, es sei denn, da ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Ksten erfolgt. Der Kaiser beruft, erffnet, vertagt und schliet den Bundesrat und den Reichstag, er ernennt und entlt die Reichsbeamten, er verkndigt die Reichsgesetze und berwacht ihre Ausfhrung. Er ist Bundesfeldherr der die gesamte Landmacht des Reiches und Oberbefehlshaber der Marine. Er hat das Recht und die Pflicht, die vom Bundesrate beschlossene Exe-kntion gegen Bundesglieder, die ihren verfassungsmigen Bundespflichten nicht nachkommen, zu vollstrecken. 2. Der Bundesrat. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes und hatte bisher 58 Stimmen. Davon kommen auf Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Wrttemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, alle brigen Mitglieder je 1 Stimme. Seit 1911 hat das Reichsland 3 Stimmen. Der Bundesrat beschliet der die dem Reichstage zu machenden Vorlagen und die von diesem gefaten Beschlsse; der die zur Ausfhrung der Reichsgesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Einrichtungen, der Mngel, die bei der Ausfhrung der Reichsgefetze oder der vorstehend erwhnten Vorschriften oder Einrichtungen hervor-treten. Die Beschlufassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Den Vorsitz im Bundesrate fhrt der Reichskanzler; der Bundes-rat mu alljhrlich zugleich mit dem Reichstage einberufen werden, er kann zur Vorbereitung von Arbeiten auch allein tagen. 3. Der Reichstag. Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Die Zahl der Reichs-tagsabgeordneten betrgt 397. Das aktive Wahlrecht beginnt mit dem 25. Lebensjahre. Die Verhandlungen des Reichstages sind ffentlich. Der Reichstag hat das Recht, innerhalb der Kompetenz des Reichs Gesetze vorzuschlagen und an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrate oder dem Reichskanzler zu berweisen. Die Legislaturperiode dauert seit 1888 fnf Jahre. Zur Auflfuug des Reichstages während derselben ist ein Beschlu des Bundesrate unter Zustimmung des Kaisers erforderlich. Der Reichstag beschliet mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitglieder sind Vertreter des gesamten Volkes und an Auftrge und Instruktionen nicht gebunden. Sie beziehen feit 1906 je 20 Mark Anwefenheitsgelder.
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