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1. Geschichte des preußischen Staates - S. 22

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 22 — sich ein Scharfrichter befand, ließ er das Land durchstreifen und die Räuber aufgreifen und hinrichten. So büßten in einem Jahre 70 Junker und Knechte ihr frevelhaftes Treiben mit dem Tode. v ®jer ftren8e Gerechtigkeit des Kurfürsten erregte den Hellen Zorn des Raubadels Ern Herr von Otterstädt soll sich sogar erdreistet haben, an das Schlafgemach des Landesfürsten die Worte zu schreiben: „Ioachimke, hyte dy, Fange loh dh, so hange toh dh!" Einzelne Raubritter, unter diesen auch der genannte Otterstädt, sollen dem Fürsten einst auf einer Heide aufgelauert haben, um ihn zu überfallen. Joachim erhielt Kunde hiervon, verstärkte fein Gefolge und ließ die Wegelagerer gefangen nehmen und hinrichten. Otterstädt büßte sein hoch-verräterisches Treiben mit dem Tode auf dem Rade. Als der Markgraf von Ansbach dem Kurfürsten wegen zu großer Strenge gegen den Adel seines Landes Vorstellungen machte, erwiderte Joachim seinem Oheim: „Adlig Blut habe ich nicht vergossen, sondern nur Schelme, Räuber und Mörder hinrichten lassen. Wären sie redliche Edelleute gewesen, so würden sie keine so schändlichen Verbrechen begangen haben." d. Errichtung des Kammergerichts und Eröffnung der Universität Frankfurt a. d. Oder. Um der Fehdelust und dem Streben nach Selbsthilfe ein Ende zu machen und auch die Grafen, Ritter und Hofbeamte, die bisher keinem Gerichte unterstanden, der staatlichen Gerechtigkeit zu unterwerfen, gründete Joachim (1516) das Kammergerichn) in Berlin nach Art des Reichsgerichts, das Maximilian geschaffen hat. Die Räte dieses Gerichtes waren gehalten, wenn der Weg des Vergleiches nicht zum Ziele sühre, streng unparteiisch Recht zu sprechen. Das Kammergericht hatte zugleich als oberster Gerichtshof in allen Rechtsfragen die höchste Entscheidung und war die Aufsichtsbehörde der übrigen Gerichte. Als Rechtsquelle diente das römische Recht. Irrt Jahre 1506 eröffnete Kursürst Joachim die von seinem Vater gegründete Universität zu Frankfurt a. d. Oder und förderte diese mit aller Kraft, so daß sie sich schon bald eines hohen Rufes erfreute. Durch sie wurde auch das römische Recht in Brandenburg eingeführt. e. Fürsorge für das Land. Joachim verglich den Staat wohl mit einem menschlichen Körper. „Der Adel", pflegte er zu sagen, „ist der Kops, der Bürgerstand das Herz, die Bauern sind die Füße. Der Fürst _ aber ist da, damit er für Ruhe und Wohlfahrt aller sorge." Fleißig bereiste er das Land, urrt sich mit eigenen Augen von dessen Zustande zu überzeugen. Im Verkehr mit den Bewohnern war er überall herablassend und freundlich. Um in den Städten Frieden und Ordnung zu begründen und den Wohlstand zu mehren, erließ Joachim im Jahre 1515 eine Städteordnung. Er gab *) Vergleiche das Reichs kammergericht, das vom Kaiser Maximilian I. 1495 zu Frauksurt a. M. eröffnet wurde.
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