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1. Geschichte des preußischen Staates - S. 24

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 24 — dem neuen Glauben unterrichten ließ, kam es zwischen den Ehegatten Zu unangenehmen Auftritten. Elisabeth hielt es für angezeigt Berlin zu verlassen. Sie begab sich zu ihrem Oheim nach Sachsen und trat von hier aus in einen lebhaften Verkehr mit Luther. Seilt Tod. Joachim blieb der katholischen Kirche ergeben. Auf fernem Sterbebette mußten feine Söhne Joachim und Johann feierlich geloben, dem alten Glauben treu zu bleiben. Er starb 1535 zu Stendal; ferne Lerche warb erst zu Lehnin, später im Dome zu Berlin bergefetzt. Joachim Ii., Lektor. 1535—1571. Wahlspruch: „Allen wohlzuthun ist Fürstenart." ]) . Persönliches. Im kräftigen Mannesalter von 30 Jahren bestieg joachtm Ii. den Thron. Schon als Kurprinz hatte er sich durch Tapferkeit und Umsicht hervorgethan. Im Kriege gegen die Türken (1532) führte der Kurprinz Joachim die nieberfächsifchen Truppen an und that sich durch Mut, Tapferkeit und Besonnenheit so sehr hervor, daß der Kaiser Karl V. den kühnen Führer im Angesichte des Heeres zum Ritter schlug. Diese Auszeichnung erwarb ihm auch von seinen Zeitgenossen den Ehrennamen „Hektor". Als Vorbilb echter Ritterlichkeit galt ihm Kaiser Maximilian, an bessert Hose er längere Zeit geweilt hatte. Joachim war ein gebildeter Mann von gutmütigem, jeboch schwachem Charakter, der in allen Dingen Nachsicht und Vermittlung der gewaltsamen Strenge vorzog. Wenn es aber die Umstänbe forderten, dann konnte er an die Stelle der Milbe auch die notwendige Entschiedenheit treten lassen. — In späteren Jahren zeigte der Kurfürst eine auffallenbe Liebe für Pracht und Luxus, woburch er in arge Geldverlegenheiten geriet. Wichtige Verträge, a. Der schlesische Erbvertrag. (1537.) Durch seinen Kanzler Lamprecht Distelmeier ließ Kurfürst Joachim wichtige Verträge abschließen, woburch Brandenburg später bedeutende Besitzerweiterungen erhielt. Eine Doppelheirat bewirkte einen Erbvertrag zwischen Joachim Ii. und Friedrich Ii., dem Herzoge von Liegnitz, Brieg und Wohlau. Beim Aussterben des herzoglichen Mannesstanrmes sollten sämtliche schlesischen Herzogtümer an Brandenburg fallen; würde dagegen das hohenzollernfche Herrscherhaus aussterben, dann sollten jene branden-burgischen Besitzungen, welche böhmische Lehen waren (Kottbns, Tenpitz, Krossen, Zossen), an die Herzoge von Liegnitz fallen. 1) „Eegium est omnibus benefaeere.“
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