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1. Geschichte des preußischen Staates - S. 25

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 25 — Diesen Vertrag erklärte der Kaiser Ferdinand I. (1556—1564) als König von Böhmen für null und nichtig, weil der Herzog Friedrich Ii. als Vasall der Krone Böhmens die böhmische Lehnshoheit über die schlesischen Herzogtümer nicht berücksichtigt hatte; Friedrich Ii. war aber zum Abschlüsse des Vertrages berechtigt; denn der Böhmenkönig Wladislaus V. hatte den Herzögen das Recht zuerkannt, für den Todesfall endgültig über ihre Länder zu verfügen, und auch König Ferdinand I. hatte dieses Recht bei seinem Regierungsantritte bestätigt. Joachim protestierte gegen die Einsprache Ferdinands und gab die Vertragsurkunde nicht heraus. — Als 1675 die herzogliche Linie in Schlesien ausstarb, zog Österreich die erledigten Herzogtümer ein. — Friedrich Ii. von Preußen gründete auf den Vertrag vom Jahre 1537 seine Ansprüche auf Schlesien und erklärte an Maria Theresia den Krieg. b. Die Belehnung mit dem Herzogtum Preußen. (1569.) Noch erfolgreicher für das Haus Brandenburg war die Belehnung mit dem Herzogtum Preußen, welche Joachim im Jahre 1569 ebenfalls unter Mitwirkung feines Kanzlers Lamprecht Distelmeier von dem Könige Sigismund Ii. August von Polen, dem Bruder feiner zweiten Gemahlin, erhielt. Joachim führte seitdem den Titel Herzog von Preußen, ließ sich von den preußischen Ständen huldigen und erhob feinen tüchtigen Kanzler in den Ritterstand. Von großer Bedeutung war es für Brandenburg, daß es Joachim gelang, zwei seiner Söhne zu Erzbischöfen von Magdeburg zu machen, von denen der letztere zur evangelischen Kirche übertrat. So wurde die Erwerbung Magdeburgs eingeleitet, in dessen Besitz Brandenburg aber erst später gelangte. Übertritt zur lutherischen Kirche. 1539. Jm Jahre 1539 empfing Joachim in der Schloßkirche zu Spandau aus den Händen des Bifchofs Matthias von Jagow das Abendmahl unter beiden Gestalten und trat somit zur Lehre Luthers über. Seinem Beispiele folgten tags darauf der Magistrat und die Bürgerschaft von Berlin und bald alle Bewohner der Mark. Nur die Kurfürstin Hedwig blieb dem alten Glauben treu. In der Kirchenordnung vom Jahre 1540 wurde von den Ceremonien der katholischen Kirche vieles beibehalten; Klöster und geistliche Stellen aber wurden aufgehoben und deren Einkünfte dem Staate überwiesen oder dem Adel geschenkt. Nur ein geringer Teil wurde zum Bau von Schulen und Kirchen und zu Prediger- und Lehrerbefoldnngen verwertet. Als die Bischöfe von Havelberg, Brandenburg und Lebus zur lutherischen Lehre übertraten, fielen die gleichnamigen Bistümer ebenfalls an Brandenburg. Sorge für das !Vaub. Für das Wohl des Landes, und zur Verschönerung feiner Hauptstadt that der Kursürst viel. Alte Jagd-und Lustschlösser ließ er ausbessern und mit prachtvollen Gemälden und Geräten ausstatten. Das Schloß zu Berlin wurde neuerbautx), desgleichen ein Zeughaus und ein eigenes Gebäude für das Kammerge- x) Berlin-Kölln wurde 1548 Residenz und blieb es seitdem.
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