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1. Geschichte des preußischen Staates - S. 104

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 104 — füttern helfenfeinen Flachs spinnen und bazn noch biete Natnralliefernnaen und Gelbabgaben leisten. Die Kinder des Sauern bürsten ohne Erlaubnis des ©utsherrn fetn Hanbwerk lernen, nicht in fvembe Dienste gehen und bre Tochter stch ohne feine Zustimmung nicht berheiraten. Das Felb das er bewirtschaftete, gehörte nicht ihm,; er zog aus bemfelben nur feinen kümmerlichen Lebensunterhalt. Zwar hatten schon Friedrich T„ Friedrich Wilhelm I. und Friedrich Ii. die Verbesserung des Bauernstandes sich angelegen sein lassen; allein bei dem Widerstände des Adels waren die angestrebten Erleichterungen nur auf den königlichen Gütern durchgeführt worden Erst Friedrich Wilhelm Iii. ist es gelungen, den Bauer voll und ganz aus seiner traurigen Lage zu befreien. Ein königlicher Erlaß vom Oktober 1807 verordnete: „Mit dem Martinitage 1810 hört alle Gntsnnterthänigkeit in Unsern sämtlichen Staaten auf; nach dem Martinitage 1810 giebt es nur freie Leute, fowie solches auf den Domänen in allen Unsern Provinzen schon der Fall ist." Durch einen Erlaß vom November 1811 wurden viele Pächter zu Bauern gemacht. Manche Bauern waren nämlich nicht im erblichen Besitze ihrer Güter, besaßen diese vielmehr für längere oder-kürzere Zeit nur in Pacht. Der Aiörttg bestimmte, daß diese Pächter die Hälfte ihrer Güter abtreten oder eine gewisse Abfindungssumme an den Gutsherrn zahlen sollten, um ihn für feine bisherigen Anrechte zu entschädigen, daß dagegen die andere Hälfte volles und freies Eigentum des Bauern werden sollte. Auch wurde den Bauern gestattet, ihre Grundstücke zusammenzulegen oder zu teilen. Ferner wurde dem Adel erlaubt, auch bürgerliche und bäuerliche Güter, den Bürgern und Bauern, zu ihrem Besitztum adelige Güter zu erwerben. Endlich war jeder Edelmann ohne Nachteil seines Standes befugt, ein bürgerliches Gewerbe zu treiben, und jeder Bauer und Bürger konnte aus dem Bauern- in den Bürgerstand und aus dem Bürger- in den Bauernstand treten. Mit Lust und Liebe bearbeitete jetzt der Bauer sein eigenes Besitztum, und mit der Arbeitsfreudigkeit erstarkte in dem Bauernstande Mut und sittliche Kraft; so konnte er für Thron und Vaterland die starke Stütze sein, zu der er gerade in besonderer Weise berufen ist.j) Die Städteordnung. Auch in den Städten mußte manches geändert und verbessert werden. Die Blüte und Selbstänbigkeit der Städte war seit dem 30jährigen Kriege tiefer und tiefer gesunken. Am Ende des borigen Jahrhunberts würden die obrigkeitlichen Stellen in den Städten mit ausgebienten Militärs besetzt, die die Sebitrfniffe und Geschäfte der Stadt meistens nicht kannten und nur zu oft ihre Stellen als Ruheposten betrachteten. Daher 2) Erg. Nr. 29. Zweibrittel der gesamten Bebölkerung erhielt die persönliche Freiheit.
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